Baubetrieb/Bauunternehmen

Facharbeiter im Bauhauptgewerbe

Ein Facharbeiter ist ein Arbeitnehmer mit einer erfolgreich abgeschlossenen technischen oder gewerblichen Berufsausbildung.

Was ist ein Facharbeiter?

Die Arbeitnehmer im Unternehmen mit einer erfolgreich abgeschlossenen technischen oder gewerblichen Berufsausbildung nennt man Facharbeiter. Im Unterschied dazu werden Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung als z. B. „kaufmännische Angestellte“ bezeichnet.
Im Bauhauptgewerbe werden gewerbliche Arbeitnehmer nach Lohngruppe eingeordnet und in § 5 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) unterschieden nach:
  • Facharbeiter sowie analog Baugeräteführer und Berufskraftfahrer bzw.
  • Spezialfacharbeiter und analog Baumaschinenführer.

Qualifikation von Facharbeitern

Als Regelqualifikation gilt für Facharbeiter nach Lohngruppe 3 gemäß § 5 Nr. 3 im BRTV-Baugewerbe eine:
  • baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr oder in der ersten Stufe und Berufserfahrung gemäß der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft,
  • anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung,
  • anerkannte Ausbildung als Maler, Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer und Tischler, jeweils mit Berufserfahrung,
  • anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anerkennung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung, sowie
  • durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten.
Analog ist die Berufsausbildung als Baugeräteführer und die Prüfung als Berufskraftfahrer einzuordnen.
Facharbeiter werden u. a. zur Bauausführung auf wechselnde Baustellen oder in Fertigungseinrichtungen eingesetzt.
Facharbeiter werden u. a. zur Bauausführung auf wechselnde Baustellen oder in Fertigungseinrichtungen eingesetzt. Bild: © f:data GmbH

Qualifikation von Spezialfacharbeitern

Für Spezialfacharbeiter gilt eine erweiterte Regelqualifikation:
  • eine baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit,
  • durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fähigkeiten sowie
  • analog mit Prüfung als Baumaschinenführer.
Als Spezialfacharbeiter werden in der Regel Arbeitnehmer eingestuft, die:
  • die Fähigkeit zur Ausübung einer Spezialtätigkeit erworben haben und
  • diese durch ein Abschlusszeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte (ÜAZ) der Bauwirtschaft nachweisen können.
Für den Spezialfacharbeiter bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zum:

Entlohnung von Facharbeitern

Facharbeiter werden in Unternehmen des Bauhauptgewerbes zur Bauausführung auf wechselnde Baustellen oder in Fertigungseinrichtungen eingesetzt. Sie erhalten dafür Lohn als gewerbliche Arbeitnehmer.
Als tarifliche Grundlagen sind heranzuziehen:
  • in tarifgebundenen Bauunternehmen nach § 5 im BRTV-Baugewerbe die:
    • Lohngruppe 3 für Facharbeiter und
    • Lohngruppe 4 für Spezialfacharbeiter.
  • im Fall der Tarifbindung des jeweiligen Bauunternehmens die jeweils geltenden Entgelttarifverträge (TV-Lohn) zur Regelung der Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer, differenziert nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Land Berlin. Sie gelten ebenfalls in Betrieben des Bauhauptgewerbes für berufsbezogene Tätigkeiten:
    • von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten,
    • des Bauten- und Holzschutzgewerbes sowie
    • des feuerungstechnischen Gewerbes.
Für die Entlohnung in den TV-Lohn wird zu den Lohngruppen jeweils ein Gesamttarifstundenlohn (GTL) in Euro je lohnzahlungspflichtige Stunde ausgewiesen. Er setzt sich aus dem Tarifstundenlohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ) zusammen.
Ist das Bauunternehmen nicht tarifgebunden, ist die Entlohnung individuell im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Es gilt der gesetzliche und der branchenbezogene Mindestlohn im Baugewerbe, der nicht unterschritten werden darf.

Der Geselle

In einigen Gewerken wie im Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauhandwerk sowie in speziellen Ausbaugewerben werden gewerkspezifische Bezeichnungen geführt. Nach Abschluss einer erfolgreichen Gesellenprüfung wird vorrangig z. B. die Bezeichnung „Geselle“ gebraucht.
Für Gesellen in Gewerben des Bauhandwerks schließen die Tarifvertragsparteien eigenständige Entgelttarifverträge ab, in denen auch Aussagen zu analogen Tätigkeiten wie für Facharbeiter getroffen werden.

Lohnkosten für Facharbeiter

Die Lohnkosten für Facharbeiter im Bauhauptgewerbe umfassen:
Im Rahmen der betrieblichen Lohnkosten für Facharbeiter fallen weitere Kosten an:

Lohnkosten für Facharbeiter in der Kalkulation

Die Lohnkosten der Facharbeiter werden bei der Baukalkulation unmittelbar in die Berechnungen des Kalkulationslohns einbezogen. Hierzu können für eine betriebsindividuelle Berechnung auch die Kalkulationshilfen im Bauprofessor zu personenbezogenen und allgemeinen Stundensätzen herangezogen werden. Die berechneten Werte sind dann Bestandteil der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bei der Kalkulation.
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Zur Berücksichtigung der Lohnzusatzkosten für die Facharbeiter mit einem Zuschlag im Kalkulationslohn können die Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) herangezogen werden. Diese Werte gelten lediglich als Anhaltspunkte. Sie sind betrieblich unterschiedlich hoch und sollten auch betriebsindividuell berechnet und bei der Angebotskalkulation angesetzt werden.
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