Bauplanung

Grundstücksgrenzen

Die Größe eines Grundstücks wird durch seine Grenzen bestimmt.

Markierung der Grenzen

Die Grundstücksgrenzen werden allgemein durch in den Boden eingelassene Grenzsteine markiert. Dies erfolgt in der Regel durch den Vermessungsbeauftragten. Danach dürfen die Grenzsteine weder versetzt noch entfernt werden. Wird die Fläche beispielsweise mit den jeweiligen Luftlinien zwischen den Grenzsteinen, ggf. mit Schnüren kenntlich gemacht, lässt sich die Grundstücksgröße erkennen. Der Grundstückseigentümer kann die Grenzen auch anzeigen, beispielsweise durch einen Zaun.
Als Material für die Grenzsteine kann Stein, Beton oder ggf. auch Kunststoff dienen.
Zaun als Markierung der Grundstücksgrenze
Zaun als Markierung der Grundstücksgrenze Bild: © Jürgen Fälchle, fotolia.com
Sollten Grenzsteine aus verschiedenen Gründen fehlen oder nicht mehr feststellbar sein, kann die Grenzmarkierung nach einer neuen Vermessung vom betreffenden Amt kostenpflichtig neu festgesetzt werden.

Bedeutung der Grundstücksgrenzen

Innerhalb der Grundstücksgrenzen kann der Grundstückseigentümer seine Rechte und Pflichten wahrnehmen, insbesondere zur Art und Weise der Nutzung. Sollte eine Bebauung vorgesehen werden, richtet sich diese nach dem Bebauungsplan, aufgestellt von der betreffenden Gemeinde gemäß der Bauleitplanung.
In Verbindung mit den Grundstücksgrenzen sind vor allem bei einer Bebauung erforderliche Grenzabstände zu beachten. Regelungen hierzu treffen die jeweiligen Landesbauordnungen sowohl zu den einzelnen Abständen von der Grenze sowie zu den Abstandsflächen, im Allgemeinen von mindestens 3 m. Für die Abstandsflächenberechnung werden in den Landesbauordnungen Faktoren als Multiplikatoren in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und Dachhöhe vorbestimmt.
Abzugrenzen sind allgemein von der Bedeutung einer Grundstückgrenze die speziellen Fälle einer:
  • Grenzwand, stehend unmittelbar an der Grundstücksgrenze eines Grundstücks oder
  • Nachbarwand, die direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundstücksgrenzen"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 12255-11 (2001-07)
Der Auftraggeber hat die folgenden gemessenen oder geschätzten grundlegenden Daten, soweit erforderlich, zur Verfügung zu stellen, wobei er sich auch der Mithilfe eines Ingenieurbüros bedienen kann:5.1 Frachten und Zuflüsse 5.1.1 EntwässerungssystemD...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-30 (2012-02)
Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten die Begriffe nach DIN 31051, DIN 1986-100, DIN EN 12056-1, DIN EN 13306 und die folgenden Begriffe.3.1 Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eige...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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