Bauplanung

Grundstücksgrenzen

Die Größe eines Grundstücks wird durch seine Grenzen bestimmt.

Markierung der Grenzen

Die Grundstücksgrenzen werden allgemein durch in den Boden eingelassene Grenzsteine markiert. Dies erfolgt in der Regel durch den Vermessungsbeauftragten. Danach dürfen die Grenzsteine weder versetzt noch entfernt werden. Wird die Fläche beispielsweise mit den jeweiligen Luftlinien zwischen den Grenzsteinen, ggf. mit Schnüren kenntlich gemacht, lässt sich die Grundstücksgröße erkennen. Der Grundstückseigentümer kann die Grenzen auch anzeigen, beispielsweise durch einen Zaun.
Als Material für die Grenzsteine kann Stein, Beton oder ggf. auch Kunststoff dienen.
Zaun als Markierung der Grundstücksgrenze
Zaun als Markierung der Grundstücksgrenze
Bild: © Jürgen Fälchle, fotolia.com
Sollten Grenzsteine aus verschiedenen Gründen fehlen oder nicht mehr feststellbar sein, kann die Grenzmarkierung nach einer neuen Vermessung vom betreffenden Amt kostenpflichtig neu festgesetzt werden.

Bedeutung der Grundstücksgrenzen

Innerhalb der Grundstücksgrenzen kann der Grundstückseigentümer seine Rechte und Pflichten wahrnehmen, insbesondere zur Art und Weise der Nutzung. Sollte eine Bebauung vorgesehen werden, richtet sich diese nach dem Bebauungsplan, aufgestellt von der betreffenden Gemeinde gemäß der Bauleitplanung.
In Verbindung mit den Grundstücksgrenzen sind vor allem bei einer Bebauung erforderliche Grenzabstände zu beachten. Regelungen hierzu treffen die jeweiligen Landesbauordnungen sowohl zu den einzelnen Abständen von der Grenze sowie zu den Abstandsflächen, im Allgemeinen von mindestens 3 m. Für die Abstandsflächenberechnung werden in den Landesbauordnungen Faktoren als Multiplikatoren in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und Dachhöhe vorbestimmt.
Abzugrenzen sind allgemein von der Bedeutung einer Grundstückgrenze die speziellen Fälle einer:
  • Grenzwand, stehend unmittelbar an der Grundstücksgrenze eines Grundstücks oder
  • Nachbarwand, die direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Grundstücksgrenzen"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
Vorh. Ver-/Entsorgungsleitungen sind zu erhalten, Lage ist nachgewiesen in Plan....
Abrechnungseinheit:
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf

Verwandte Fachbegriffe

Grenzwand
Eine Grenzwand steht unmittelbar an einer Grundstücksgrenze nur auf der einen Seite des Grundstücks, gehört folglich nur zu einem Grundstück.Rechtsverhältnisse Eigentümer einer Grenzwand ist jeweils der Grundstückseigentümer, der sie auf seinem Grun...
Nachbarwand
Als Nachbarwand wird eine unmittelbar auf einer Grundstücksgrenze zwischen zwei Grundstücken stehende Wand bzw. Mauer bezeichnet. Rechtsverhältnisse Bei Nachbarwänden können verschiedene Rechtsverhältnisse bestehen, mit denen ableitbare Rechtsstrei...
Bauweisen nach BauNVO
Die Bauweise kann im Bebauungsplan festgesetzt werden. Nach § 22 Abs. 1 in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird unterschieden nach offener oder geschlossener Bauweise. Es kann aber nach § 22 Abs. 4 BauNVO eine davon abweichende Bauweise fest...
Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerung umfasst als Überbegriff die umweltgerechte Entsorgung von Abwasser aus der Gebäudeentwässerung, bestehend aus der Dachentwässerung und Schmutzwasserentwässerung, der Hofentwässerung sowie des am und unter dem Haus gesammel...
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Grundstücksfläche kann nach § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch die "Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden" und als Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan entsprechend herangezoge...
Abstandsflächen
Abstandsflächen liegen zwischen der Außenwand des zu planenden Gebäudes und der Grundstücksgrenze und sind von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Abstandsflächen werden in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben, z. B. in § 6 der Sächsisch...
Stichworte:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere