Versicherung

Gruppen-Unfallversicherung für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Unfallversicherung kann durch den Arbeitgeber durch eine private Unfallversicherung für den Arbeitnehmer ergänzt werden. Sie wird in Bauunternehmen bevorzugt als Gruppen-Unfallversicherung für Angestellte, besonders für Mitarbeiter der Geschäftsleitung und das bauleitende und bauaufsichtsführende Personal abgeschlossen. Eine solche Versicherung soll vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen und ggf. vorliegende Lücken zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen. Damit bietet der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeitern einen höheren Anreiz und zugleich Dank für ihren Einsatz.
Eine Gruppen-Unfallversicherung bietet in der Regel günstige Gruppentarife für den Arbeitgeber und steuerliche Vorteile. Der Versicherungsschutz gilt meistens nach Vertrag für alle Unfälle während der betrieblichen Tätigkeit und auch außerhalb sowie in der Freizeit. Die Aufwendungen für die Versicherung sind zum Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. Der Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungssteuer) ist dann für beide Risiken aufzuteilen, ggf. bei Fehlen eindeutigerer Angaben durch Schätzung oder Aufteilung jeweils zur Hälfte.
Stehen aus der Gruppen-Unfallversicherung die Ausübungsrechte aus dem Vertrag nur dem Arbeitgeber zu, dann stellen die Beitragszahlungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn für den Arbeitnehmer dar.
Kann dagegen der Arbeitnehmer einen Versicherungsanspruch unmittelbar bei dem Versicherungsunternehmen geltend machen, dann gehören die Beiträge als Zukunftssicherungsleistungen zum Arbeitslohn bzw. Gehalt. Dann sind sie der Zahlung von Lohnsteuer zu unterwerfen. Der Arbeitgeber kann die Beträge mit einer Pauschalversteuerung von 20 % nach § 49 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durchführen. Dabei ist eine Pauschalisierungsgrenze zu beachten, die auf Grundlage des Bürokratieentlastungsgesetzes III ab 2020 erhöht wurde. Danach darf der aufgeteilte steuerpflichtige Beitrag je begünstigtem Arbeitnehmer nicht mehr als durchschnittlich 100 € pro Jahr (vorher 62 €) umfassen. Bei einem Betrag darüber wäre eine Pauschalisierung insgesamt ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass mehrere Arbeitnehmer (mindestens 2) gemeinsam in eine Gruppen-Unfallversicherung einbezogen sind.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere