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Kalkulatorische Zinsen bei Gebäuden

Für den kalkulatorischen Ansatz von Zinsen im Rahmen der Kapitalkosten für Gebäude sind als Bezugsbasis die durchschnittlich gebundenen Eigenmittel (Eigenkapital) zugrunde zu legen. Ihr Umfang kann dem Finanzierungsplan entnommen werden, sofern die tatsächlich eingesetzten Eigenmittel dem Planansatz entsprechen. Für diesen Wert ist nun der Zinssatz zu beziehen, der dem Niveau auf dem Kapitalmarkt entspricht bzw. im Falle von Fremdkapitaleinsatz auch hätte gezahlt werden müssen. Sollte dies nicht eindeutig bestimmbar sein, ist als Ansatz der marktübliche Zinssatz für erststellige Hypotheken zu wählen, wie dies auch in der II. BV (Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, zuletzt geändert im November 2007) empfohlen wird. Wie in solchen Fällen der marktübliche Zinssatz für erste Hypotheken zu ermitteln wäre, wird ebenfalls in der II. BV beschrieben.
In übrigen Fällen wird gewöhnlich ein Zinssatz von 6,5 % herangezogen. Es ist auch möglich, den Liegenschaftszinssatz heranzuziehen. Gewöhnlich wird er bei der Wertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke verwendet, differenziert nach Lage und Bebauung der Grundstücke. Der Liegenschaftszinssatz wird gegenwärtig annähernd dem Kapitalmarkt-Zinssatz entsprechen, wogegen er in früheren Jahren meistens darunter lag.
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