Buchhaltung / Rechnungswesen

Kalkulatorische Zinsen

Bei der Erfassung der Kosten innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sollten bei der Gemeinkostenermittlung auch die kalkulatorischen Zinsen aufgenommen werden. Bezugsbasis ist das betriebsnotwendige Kapital, wogegen die Unternehmensrechnung die tatsächlichen Zinsaufwendungen für das Fremdkapital einbezieht.
Das betriebsnotwendige Kapital besteht aus dem betriebsnotwendigen Vermögen, jedoch gekürzt um die von den Lieferanten zinsfrei zur Verfügung gestellten Kredite. Eine Berechnungsmethode liefert die Baupreisverordnung mit den Zeitsätzen für die Ermittlung von Preisen für Bauleistungen aufgrund von Selbstkosten (LSP-Bau Nr. 35).
Die Berechnung unten unter "Beispiele" soll dies verdeutlichen.
Für die Wertansätze der Vermögenspositionen können Durchschnittswerte herangezogen werden, analog für den Zinssatz der marktübliche Zins. Die kalkulatorischen Zinsen verursachen keine Auszahlungen und keine Ausgaben, weil bereits die Finanzierung erfolgte. Sie gelten als "nicht ausgabewirksame Kosten".
Besondere Ansätze sind für kalkulatorische Zinsen bei Gebäuden zu beachten, vor allem im Rahmen der Bestimmung von Nutzungskosten für Gebäude, beispielsweise nach der DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau.
Soweit bei der Kalkulation von Preisen für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Bauaufträge kalkulatorische Zinsen angesetzt werden können, gilt als Höchstsatz 6,5 % für die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes auf Grundlage der Verordnung PR Nr. 4/72.

Beispiel zur Bestimmung kalkulatorischer Zinsen

1.Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
-Grundstücke und Gebäude (Restwert)1.000.000
-Baumaschinen und Geräte (bewertet mit der Hälfte des Neuwerts)1.800.000
-Betriebs- und Geschäftsausstattung (Restwert)400.000
Summe betriebsnotwendiges Anlagevermögen3.200.000
2.Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
-Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zum Anschaffungspreis)180.000
-unfertige Bauleistungen (Herstellungskosten) abzüglich erhaltene Abschlagszahlungen200.000
-Forderungen (werthaltig)3.100.000
-Bestände Bankguthaben, Kasse u. a.520.000
Summe betriebsnotwendiges Umlaufvermögen4.000.000
3.Betriebsnotwendiges Vermögen (1. + 2.)7.200.000
4../.Zinsfreie Lieferantenkredite./. 1.200.000
5.=Betriebsnotwendiges Kapital6.000.000
6.Kalkulatorische Zinsen (6,0 %)
davon verrechenbar
360.000
-innerhalb der Vorhaltekosten (6 % von 1800)108.000
-als Allgemeine Geschäftskosten252.000
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulatorische Zinsen"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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