Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Kapitalfreisetzungseffekt

In einem Bauunternehmen vorhandene Baumaschinen und Geräte werden abgeschrieben, als Kosten fallen Abschreibungen (AfA) an. Sie werden im Baupreis kalkuliert. Mit der Bezahlung der Bauleistungen durch den Bauherrn fließen die Abschreibungen wieder in das Bauunternehmen als Amortisationen zurück. Das gestaltet sich fortlaufend über die Zeit.
Der Kapitalfreisetzungseffekt, als eine Form des Lohmann-Ruchti-Effekts, beruht auf der Annahme, dass die Abschreibungen der Baugeräte bereits Jahre vor dem Ersatz der Baugeräte dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Die dadurch freigesetzten Geldmittel stehen dann dem Unternehmen als Liquidität zur Verfügung. Sie können verzinslich angelegt und/oder mit ihnen Schulden getilgt und/oder Investitionen durchgeführt werden.
Das aufgeführte Beispiel soll dies verdeutlichen.

Beispiel

Ein Bauunternehmen investiert einen Turmdrehkran (mit Laufkatzausleger) einschließlich Zusatzausrüstungen mit Anschaffungskosten von 200.000 €. Die Abschreibung erfolgt linear über 8 Jahre laut AfA-Tabellen.
Erst nach acht Jahren benötigt das Bauunternehmen die verdienten Abschreibungen für den Kauf des dann erforderlichen Ersatzgerätes. Aber schon ab dem ersten Nutzungsjahr verfügt es über verdiente Abschreibungen (= Teile des Umsatzes), nach 4 Jahren 100.000 € Amortisation. Das Bauunternehmen kann schon während der Nutzungszeit über diese freigesetzten Geldmittel disponieren. Das ist der Kapitalfreisetzungseffekt.
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