Baubetrieb/Bauunternehmen

Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung ist der wichtigste Bestandteil und Schwerpunkt der Baubetriebsrechnung. Sie gibt im Bauunternehmen darüber Aufschluss, "wo" - vorrangig an welchem Ort (z. B. Baustelle) und/oder Verantwortungsbereich (z. B. Geschäftsleitung) - die Kosten entstanden sind.
Im Einzelnen sind im Rahmen der Kostenstellenrechnung folgende Aufgaben durchzuführen:
  • Erfassung und Zurechnung der Kosten nach dem Ort der Kostenentstehung,
  • Darstellung von Leistungsbeziehungen zu den die Leistung empfangenden Kostenstellen sowie zwischen den Kostenstellen untereinander im Unternehmen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung),
  • Erfassung der indirekten Kosten und Bildung von Verrechnungssätzen für die Weiterverrechnung der Gemeinkosten, auch als Grundlage für die Bauauftragsrechnung bzw. Kalkulation,
  • Schaffung von Grundlagen für eine wirksame Kosten- und Leistungskontrolle der Kostenstellen, besonders der Baustellen.
Die Gliederung und numerische Kennzeichnung der Kostenstellen werden in der Regel in einem Kostenstellenplan betriebsindividuell jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres festgelegt. Anpassungen an die bestehende Aufbauorganisation und an die Gliederung des Unternehmens sollten beachtet und erreicht werden.
Die Kostenstellenrechnung wird in der Regel in 2 Stufen durchgeführt:
  • 1. Stufe:
    Darin werden alle im Kostenstellenplan aufgenommenen Kostenstellen jeweils einzeln abgerechnet, und zwar in der Regel monatlich. Bei EDV-Abrechnung entstehen Drucklisten als Abrechnungsbögen, die in der Baupraxis unterschiedliche Bezeichnungen führen (z. B. AAB - Abteilungsabrechnungsbogen, KÜ - Kostenstellenübersicht u. a.). Erfasst werden dabei alle für die jeweilige Kostenstelle zunächst unmittelbar angefallenen und zurechenbaren Kosten. Sie werden den Leistungen, beispielsweise zur Bauleistung für die Baustellen, gegenübergestellt und als Differenz ein Ergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt.
    Von Interesse sind bei der Baustellenabrechnung nicht nur die Aussagen zum jeweiligen Monat als Abrechnungszeitraum, sondern auch die den Zeitraum seit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres sowie seit Baubeginn, wenn dieser im vorausgegangenen Geschäftsjahr lag.
  • 2. Stufe:
    Sie fasst zunächst die Abrechnung der einzelnen Kostenstellen nach Gruppen wie für Leitungs-, Haupt-, Hilfs-, Neben- und Verrechnungskostenstellen zusammen. Anschließend erfolgt die innerbetriebliche Verrechnung der Gemein- und Schlüsselkosten zwischen den Kostenstellen als leistende und empfangende Kostenstellen. Danach stellt sich ggf. eine Unter- und Überdeckung der Kostenverrechnung für die Bereiche heraus. Schließlich wird daraus ableitend das Betriebsergebnis ermittelt. Die Inhalte der 2. Stufe werden im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorgenommen und dargestellt und bei Nutzung der EDV auch als Druckliste geliefert.
Eine solche zusammenfassende Darstellung als BAB ist wichtig für spezifische bauunternehmerische Auswertungen. Sie liefert zugleich die Grundlagen für die Bestimmung, Vorgabe und ggf. erforderliche Korrektur zu den Zuschlagsätzen und Umlagen für den Ansatz bei der Baupreisbildung und danach möglichst analog hohen Verrechnung in der Baustellenabrechnung die Verrechnung der Gemeinkosten (Baustellengemeinkosten (BGK) sowie Allgemeine Geschäftskosten (AGK)). Im Zusammenhang dazu wird auch auf die Ausführungen zur Kostenstellenrechnung in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung - KLR- Bau", herausgegeben von den Spritzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB), verwiesen.
Im Grunde genommen ist der BAB die Zusammenfassung aller Kostenstellen in einem einzigen Formular, es ist die Grundform der Baubetriebsrechnung. Kleineren Bauunternehmen mit wenigen Kostenstellen reicht oft die zusammenfassende Darstellung jeweils zum Quartalsende.
In sehr kleinen Bauhandwerksbetrieben stellt oftmals der Gesamtbetrieb die einzige Kostenstelle als Abrechnungseinheit dar, wofür lediglich die Finanzbuchhaltung und diese meistens auch durch steuerberatende Berufe ausgeführt wird. Neben einer Bilanz zum Jahresabschluss, die oft auch erst Monate später erstellt wird, sind monatliche Aussagen über Aufwendungen, Erträgen und Ergebnisse von besonderem Interesse, geliefert mit einer monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) als DATEV-Druckliste. Von Bedeutung ist die BWA ebenfalls für die Kreditinstitute, beispielsweise zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Bauunternehmens.
Für selbstständig Tätige in der Bauwirtschaft ohne Buchführungspflicht stellt sich die Kostenstellenrechnung praktisch zum Jahresende in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dar.
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