Buchhaltung / Rechnungswesen

Hauptkostenstellen

Hauptkostenstellen sind Träger der Bauleistung als Hauptleistung, die an Auftraggeber (AG) verkauft wird. Folglich werden die Baustellen meistens auch als Hauptkostenstellen bezeichnet. Zu unterscheiden ist nach
  • eigenen Baustellen und
  • Gemeinschaftsbaustellen (als Baukonten für die betriebsinterne Abrechnung der Beziehungen zu ARGE- und BEIGE- Baustellen).
Die eigenen Baustellen sind in der Regel nach örtlichen Gesichtspunkten abgegrenzte Abrechnungseinheiten. Sie werden je Bauauftrag bzw. Bauvorhaben eingerichtet und können ein oder auch mehrere Bauwerke bzw. Objekte umfassen.
Zu den Baustellen können eine oder mehrere Kolonnen gehören. Sie gliedern sich meistens in Polierbereiche. Die Baustellen sind üblicherweise zugleich ein Bauleiterbereich. Ausgesprochene Großbaustellen können auch den Status von Niederlassungen haben. Die bestehen dann aus Bauleiterbereichen und zugleich Kostenstellen für größere und Bauführerbereichen für kleinere Vorhabenteile.
Als Kostenstellen in der Baudurchführung können auch spezialisierte Abteilungen auftreten, die Spezialleistungen auf den Baustellen des Unternehmens ausführen, z. B. Abteilung Gleitbau, Stahlbau u. a. Ihre Leistungen gehen in die Kosten der betreffenden Baustellen ein.
In Bauunternehmen mit überwiegend Ausbauleistung werden meistens die Gewerkeabteilungen wie Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau u. a., als Hauptkostenstellen eingerichtet und abgerechnet.
Je nach dem welcher Kontenrahmen der Abrechnung zugrunde liegt, werden die Hauptkostenstellen ausgewiesen
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