Baubetrieb/Bauunternehmen

Kostenstellenplan im Bauunternehmen

Im Kostenstellenplan eines Bauunternehmens erfolgt die Gliederung und numerische Kennzeichnung der erforderlichen Kostenstellen betriebsindividuell in der Regel jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Das ist kein Plan im finanziellen Sinne, sondern vielmehr ein Verzeichnis aller Kostenstellen. Anpassungen an die bestehende Aufbauorganisation des Bauunternehmens mit seinem Strukturplan bzw. Organigramm sollten beachtet werden. Ein sehr kleiner Bauhandwerksbetrieb weist ggf. nur den Gesamtbetrieb als eine Kostenstelle aus.
Die Kostenstellen eines Bauunternehmens lassen sich wie folgt gruppieren:
  • produzierende bzw. leistende Kostenstellen mit der Unterteilung nach
    • Hauptkostenstellen, z. B. die Baustellen, in denen die Hauptleistungen des Unternehmens erbracht werden und die als Träger der Bauleistungen als Hauptleistung gelten und die Leistungen nach außerhalb abgesetzt bzw. verkauft werden, wobei weiter zu unterscheiden ist nach:
      • eigenen Baustellen und
      • Gemeinschaftsbaustellen (meistens als Baukonten für die betriebsinterne Abrechnung der Beziehungen zu Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn) und Beihilfegemeinschaften (BEGE) -Baustellen,
    • Hilfskostenstellen als eigenständige Teile des Bauunternehmens, die die Hauptleistung unterstützen und meistens Leistungen nicht für Dritte erbringen, z. B. der Bauhof, die Abteilung Baumaschinen und Geräte u. a.,
    • Nebenkostenstellen, die die Hauptleistung ergänzen und ggf. auch an Dritte abgegeben bzw. deren Leistungen verkauft werden, z. B. aus dem betriebseigenes Betonwerk, Mörtelwerk, Kiesgrube u. a.,
  • nicht produzierende Kostenstellen wie für:
    • Geschäftsleitung und Verwaltung,
    • Verrechnungen von:
      • sonstige Gemeinkosten (z. B. Soziallasten für die gewerblichen Arbeitnehmer),
      • Verrechnungen als innerbetriebliche Verrechnungen, wenn z. B. von der Kostenstelle keine Leistung erbracht wird und die nur für Verrechnungen angelegt wird und dafür dient.
Die Gemeinkosten bzw. Kosten der Leitung und Verwaltung können:
  • entweder auf einer einzigen – meistens in sehr kleinen Bauunternehmen – oder
  • auf mehreren Kostenstellen erfasst werden.
Bei zentraler und umfangreicher Verwaltung wäre beispielsweise folgende Unterteilung möglich:
  • Geschäftsleitung (mit ggf. Untergliederung in Technische und Kaufmännische Geschäftsleitung),
  • Bauleitung (als Zusammenfassung für alle Bauleitungskosten),
  • Rechenzentrum,
  • Zentraler Einkauf (einschließlich Büromateriallager),
  • Rechtsabteilung,
  • Soziallasten (für gewerbliche Arbeitnehmer und ggf. Poliere),
  • Werkzeuge und Kleingeräte.
Je nach dem, nach welcher Art und Weise die Finanzbuchhaltung und Kostenstellenabrechnung im Bauunternehmen organisiert und durchgeführt wird - beispielsweise nach dem Ein- oder Zweikreissystem-, erfolgt die Einordnung der Kostenstellen innerhalb unterschiedlicher Kontenklassen nach dem betrieblich angewandten Kontenrahmen.
Bei Heranziehung des Baukontenrahmens in der Fassung 2016 (von den Spitzenverbänden HDB und ZVB der Bauwirtschaft herausgegeben und empfohlen) erfolgt die Kostenrechnung mit den Kostenstellen in der speziell dafür eingerichteten Kontenklasse 9, demgegenüber bei Anwendung des Musterkontenrahmens für das Baugewerbe (MKR) nach dem Einkreissystem für die Leitungskostenstellen in der Kontenklasse 5, für die Hilfs-, Neben- und Verrechnungskostenstellen in der Kontenklasse 6 sowie für die Baustellen als Hauptkostenstellen in der Kontenklasse 7.
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