Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Abbrucharbeiten

Beim Abbruch werden nicht mehr benötigte oder funktionsuntüchtige Bauwerke, Bauwerksteile und technische Anlagen abgetragen. Dabei entstehen auf den Baustellen in der Regel Bau- und Abbruchabfälle, die allgemein auch als Baurestmasse gelten. Vor Beginn des Abbruchs und der Aufbereitung der Bau- und Abbruchabfälle sind die Bauwerksteile auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen, ggf. durch Absteifungen zu sichern. Die anfallenden Stoffe und Bauteile gehen allgemein nicht in das Eigentum des Bauunternehmens als Auftragnehmer über, demgegenüber jedoch die Abfälle, für die das Bauunternehmen durch seine Leistungserfüllung zuständig ist und dann meistens als Abfallerzeuger gilt.

Regelungen zu Abfällen bei Abbrucharbeiten

Regelungen speziell zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung und Abfallbewirtschaftung werden getroffen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, in BGBl. I 2012, S. 212 und nachfolgenden Änderungen), das zum 1. Juni 2012 in Kraft trat. Weiterhin sind speziell bei Abbrucharbeiten die Anforderungen aus folgenden Verordnungen zu berücksichtigen, die seit 1. August 2017 in Kraft sind:
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV vom 18. April 2017 in BGBl. I, S. 896 mit letzten Änderungen vom 28. April 2022 in BGBl. I, S. 700), die ab 1. August 2023 eine Ergänzung im § 8 neu Abs. 1a nach Art. 4 in der Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 (in BGBl. I, S. 2598) zum Nachweis der Einhaltung von Materialwerten für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut nach vorgeschriebenen Klassen erhält,
  • POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung vom 17. Juli 2017 (in BGBl. I, S. 2644 und letzte Änderung vom 28. April 2002 in BGBl. I, S. 700) die u. a. vorsieht, die von wichtiger Aussage zur Einstufung von aufgeführten Bau- und Abbruchabfällen als nicht „gefährlicher Abfall“ ist.

Aufgaben bei Abbruch für die Baubeteiligten

Abbrucharbeiten mit teleskopierbarem Abbruchstiel
Abbrucharbeiten mit teleskopierbarem Abbruchstiel
Bild: © Kara, Fotolia.com
Die Bau- und Abbruchunternehmen sowie Bauhandwerksbetriebe als Abfallerzeuger und ggf. die Auftraggeber bzw. Bauherrn als Abfallbesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt, gelagert, befördert, entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden.
Getrennthaltung und Recycling sollen dabei im Vordergrund stehen. Eine Getrenntsammlung von Abfällen kann nur entfallen, wenn sie unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, insbesondere aufgrund geringer Menge oder hoher Verschmutzung. In solchen Fällen hat der Abfallerzeuger aber gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen und die nicht getrennte Abfallfraktion als Gemisch einer Vorbehandlungsanlage für Bauabfall zuzuführen. Zur Getrenntsammlung und Sortierarbeit gelten für jede Baustelle Dokumentationspflichten bei Bauabfällen, beispielsweise mit Hilfe von Lageplänen, Fotos, Lieferscheinen u. a. sowie Nachweisen des Entsorgers.
Hinsichtlich HBCD-haltiger Dämmstoffe wie Polystyrol-Abfälle am Bau werden unter diesem Begriff die spezifischen Anforderungen erläutert, die für die weiterhin getrennte Sammlung, Beförderung und Entsorgung von POP-haltigen Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung sowie den damit verbundenen Nachweispflichten durch die Abfallerzeuger und -besitzer von Bedeutung sind.

Leistungsaus- und beschreibung zu Abbrucharbeiten

Die Aus- und Beschreibung von Bauleistungen zu Abbrucharbeiten kann nach dem Leistungsbereich 084 im Standardleistungsbuch STLB-Bau Dynamische BauDaten® erfolgen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) werden in der VOB Teil C in der DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten – beschrieben.
Erfolgt eine Leistungsbeschreibung nur "funktional" mit Leistungsprogramm (LP), dann sollte zum Abbruch und Rückbau auch der Umgang mit den Abfallmassen konkret bestimmt werden.
Ist vorgesehen, ein Bauwerk vollständig zu entfernen, sollte zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen. Damit ist besser sicherzustellen, dass schadstoffbelastete oder gar gefährliche Abfälle getrennt ausgebaut und gesondert entsorgt werden.

Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen

Bei öffentliche Bauaufträgen sind auch die Regelungen in den Vergabehandbüchern zu beachten, so zu:
  • Hochbaumaßnahmen im "Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Anhang 8 und Formblatt 241,
  • Abfällen bei Straßen- und Brückenbauarbeiten die Regelungen im spezifischen Handbuch HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 27).
Verwiesen sei zur Problematik noch auf eine Publikation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit dem Titel "Abfallvermeidung in der Baubranche - Informationen für Bauherren, Architekten und am Bau Interessierte", die auch viele Tipps enthält, wie bereits bei der Bauplanung und Baudurchführung das Abfallaufkommen möglichst reduziert und unvermeidbare Abfälle gut entsorgt und verwertet werden können.

Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung

Spezielle Anforderungen zu Abbrucharbeiten leiten sich auch aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (vom 12. April 2004, novelliert in Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzbestimmungen vom 30. November 2016) im Anhang unter Tz. 5.2 (Baustellen) ab, mit der Aussage, dass Abbrucharbeiten sowie Demontagearbeiten fachkundig zu planen und nur unter fachkundiger Aufsicht sowie nach schriftlicher Abbruch- oder Demontageanweisung durchzuführen sind. Die Abbruchanweisung muss die erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthalten. Auf die Schriftform kann jedoch verzichtet werden, wenn für die jeweilige Abbrucharbeit besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Baupreise zu Abbrucharbeiten

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
0,94 €/m
mittel
0,97 €/m
bis
1,00 €/m
Zeitansatz: 0,018 h/m (1 min/m)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Braunschweig
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
Alle Preise für Bauleistungen und Bauelemente finden Sie auf

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abbrucharbeiten"

DIN-Norm
Ausgabe 2022-09
Diese Norm legt Begriffe, Verfahren und Anwendungsbereiche für den Total- und Teilabbruch von Bauteilen, baulichen und technischen Anlagen, sowie für das nachträgliche Herstellen von Öffnungen fest. Zu den Bauteilen im Sinne dieses Dokuments zählen a...
- DIN-Norm im Originaltext -

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Abbrucharbeiten"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
Entfernen von Putzüberständen Höhe bis 5 cm, Kalkzement-Putzmörtel, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, anfallende Stoffe in vom AG gestellten Behälter samme...
Abrechnungseinheit: m
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf

Verwandte Fachbegriffe

Abbruch
Letzte Phase im Lebenszyklus von Gebäuden und baulichen Anlagen Der Abbruch, oft auch als Rückbau bezeichnet, umfasst die letzte Phase im Lebenszyklus eines Gebäudes bzw. einer baulichen Anlage nach der Stilllegung. Beim Abbruch werden nicht mehr ben...
Entsorgung von Abfällen
Nach § 3 Abs. 22 im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 24. Februar 2012, seit 1. Juni 2012 in Kraft) umfasst die Entsorgung von Abfällen „Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung“. ...
Baustellenabfälle
Zum Begriff Als Baustellenabfälle sind speziell solche Abfälle als bewegliche Stoffe und Gegenstände anzusehen, die sich auf der Baustelle bei der Baudurchführung beispielsweise ergeben aus: Verschnitt von Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Gegenstän...
Abfallbesitzer
Rechtliche Grundlagen Wesentliche Regelungen zu Abfällen und speziell zur Abfallbewirtschaftung werden getroffen: im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 24. Februar 2012 in BGBl. I, S. 212 mit nachfolgenden Änderungen), das seit 1. Juni 2012 in K...
Abfallbewirtschaftung
Grundlagen und Ausrichtungen Rechtliche Regelungen zur Abfallbewirtschaftung liefern: das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG vom 24. Feb...
Abfallschlüssel
Zweck des Abfallschlüssels Sind Abfälle nach Rechtsvorschriften zu bezeichnen, so bildet dafür das Abfallverzeichnis nach der Anlage in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV vom 10. Dezember 2001 in BGBl. I, S. 3379 und letzte Änderung vom 30. Juni...
Stichworte:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere