Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Abbrucharbeiten

Beim Abbruch werden nicht mehr benötigte oder funktionsuntüchtige Bauwerke, Bauwerksteile und technische Anlagen abgetragen. Dabei entstehen auf den Baustellen in der Regel Bau- und Abbruchabfälle, die allgemein auch als Baurestmasse gelten. Vor Beginn des Abbruchs und der Aufbereitung der Bau- und Abbruchabfälle sind die Bauwerksteile auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen, ggf. durch Absteifungen zu sichern. Die anfallenden Stoffe und Bauteile gehen allgemein nicht in das Eigentum des Bauunternehmens als Auftragnehmer über, demgegenüber jedoch die Abfälle, für die das Bauunternehmen durch seine Leistungserfüllung zuständig ist und dann meistens als Abfallerzeuger gilt.

Regelungen zu Abfällen bei Abbrucharbeiten

Regelungen speziell zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung und Abfallbewirtschaftung werden getroffen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, in BGBl. I 2012, S. 212 und nachfolgenden Änderungen), das zum 1. Juni 2012 in Kraft trat. Weiterhin sind speziell bei Abbrucharbeiten die Anforderungen aus folgenden Verordnungen zu berücksichtigen, die seit 1. August 2017 in Kraft sind:
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV vom 18. April 2017 in BGBl. I, S. 896 mit letzten Änderungen vom 28. April 2022 in BGBl. I, S. 700), die ab 1. August 2023 eine Ergänzung im § 8 neu Abs. 1a nach Art. 4 in der Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 (in BGBl. I, S. 2598) zum Nachweis der Einhaltung von Materialwerten für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut nach vorgeschriebenen Klassen erhält,
  • POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung vom 17. Juli 2017 (in BGBl. I, S. 2644 und letzte Änderung vom 28. April 2002 in BGBl. I, S. 700) die u. a. vorsieht, die von wichtiger Aussage zur Einstufung von aufgeführten Bau- und Abbruchabfällen als nicht „gefährlicher Abfall“ ist.

Aufgaben bei Abbruch für die Baubeteiligten

Abbrucharbeiten mit teleskopierbarem Abbruchstiel
Abbrucharbeiten mit teleskopierbarem Abbruchstiel Bild: © Kara, Fotolia.com
Die Bau- und Abbruchunternehmen sowie Bauhandwerksbetriebe als Abfallerzeuger und ggf. die Auftraggeber bzw. Bauherrn als Abfallbesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt, gelagert, befördert, entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden.
Getrennthaltung und Recycling sollen dabei im Vordergrund stehen. Eine Getrenntsammlung von Abfällen kann nur entfallen, wenn sie unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, insbesondere aufgrund geringer Menge oder hoher Verschmutzung. In solchen Fällen hat der Abfallerzeuger aber gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen und die nicht getrennte Abfallfraktion als Gemisch einer Vorbehandlungsanlage für Bauabfall zuzuführen. Zur Getrenntsammlung und Sortierarbeit gelten für jede Baustelle Dokumentationspflichten bei Bauabfällen, beispielsweise mit Hilfe von Lageplänen, Fotos, Lieferscheinen u. a. sowie Nachweisen des Entsorgers.
Hinsichtlich HBCD-haltiger Dämmstoffe wie Polystyrol-Abfälle am Bau werden unter diesem Begriff die spezifischen Anforderungen erläutert, die für die weiterhin getrennte Sammlung, Beförderung und Entsorgung von POP-haltigen Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung sowie den damit verbundenen Nachweispflichten durch die Abfallerzeuger und -besitzer von Bedeutung sind.

Leistungsaus- und beschreibung zu Abbrucharbeiten

Die Aus- und Beschreibung von Bauleistungen zu Abbrucharbeiten kann nach dem Leistungsbereich 084 im Standardleistungsbuch STLB-Bau Dynamische BauDaten® erfolgen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) werden in der VOB Teil C in der DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten – beschrieben.
Erfolgt eine Leistungsbeschreibung nur "funktional" mit Leistungsprogramm (LP), dann sollte zum Abbruch und Rückbau auch der Umgang mit den Abfallmassen konkret bestimmt werden.
Ist vorgesehen, ein Bauwerk vollständig zu entfernen, sollte zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen. Damit ist besser sicherzustellen, dass schadstoffbelastete oder gar gefährliche Abfälle getrennt ausgebaut und gesondert entsorgt werden.

Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen

Bei öffentliche Bauaufträgen sind auch die Regelungen in den Vergabehandbüchern zu beachten, so zu:
  • Hochbaumaßnahmen im "Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Anhang 8 und Formblatt 241,
  • Abfällen bei Straßen- und Brückenbauarbeiten die Regelungen im spezifischen Handbuch HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 27).
Verwiesen sei zur Problematik noch auf eine Publikation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit dem Titel "Abfallvermeidung in der Baubranche - Informationen für Bauherren, Architekten und am Bau Interessierte", die auch viele Tipps enthält, wie bereits bei der Bauplanung und Baudurchführung das Abfallaufkommen möglichst reduziert und unvermeidbare Abfälle gut entsorgt und verwertet werden können.

Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung

Spezielle Anforderungen zu Abbrucharbeiten leiten sich auch aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (vom 12. April 2004, novelliert in Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzbestimmungen vom 30. November 2016) im Anhang unter Tz. 5.2 (Baustellen) ab, mit der Aussage, dass Abbrucharbeiten sowie Demontagearbeiten fachkundig zu planen und nur unter fachkundiger Aufsicht sowie nach schriftlicher Abbruch- oder Demontageanweisung durchzuführen sind. Die Abbruchanweisung muss die erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthalten. Auf die Schriftform kann jedoch verzichtet werden, wenn für die jeweilige Abbrucharbeit besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.
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Aktuelle Baupreise zu Abbrucharbeiten

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Zeitansatz: 0,317 h/m2 (19 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Bayreuth

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abbrucharbeiten"

Ausgabe 2022-09
Diese Norm legt Begriffe, Verfahren und Anwendungsbereiche für den Total- und Teilabbruch von Bauteilen, baulichen und technischen Anlagen, sowie für das nachträgliche Herstellen von Öffnungen fest. Zu den Bauteilen im Sinne dieses Dokuments zählen a...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen, bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt f...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Abbruch- und Rückbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für den teilweisen oder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Dieses Dokument legt Begriffe, Verfahren und Anwendungsbereiche für den Total- und Teilabbruch von Bauteilen, baulichen und technischen Anlagen, sowie für das nachträgliche Herstellen von Öffnungen fest. Zu den Bauteilen im Sinne dieses Dokuments zäh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Die Bauteile werden durch Lösen der Verbindungen voneinander getrennt und ausgebaut. Hauptanwendungsgebiet:, zerstörungsfreier Ausbau von Bauteilen zur Wiederverwendung oder Verwertung; Ausbau von Bauteilen mit dem Ziel des zerstörungsfreien ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Das Einschlagen erfolgt manuell durch Vorschlaghämmer oder maschinell durch an Seilen geführte Stahlkörper (Birne oder Kugel). Hauptanwendungsgebiet:, Zerkleinern und Lösen von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton oder Mauerwerk. Anw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Das Zerlegen und Abtrennen von Bauteilen erfolgt mit einem Hochdruckwasserstrahl, teilweise mit Beimengungen von abrasiven Stoffen. Hauptanwendungsgebiet:, Zerlegen von Anlagenteilen oder von Stahlkonstruktionen; Abbruch von Beton- und Stahlb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Schichten von Flächen werden mit Hochdruckwasserstrahl abgetragen. Hauptanwendungsgebiet:, Abtragen von Oberflächen z.B. aus Beton, Abschälen von Schichten und Beschichtungen; Abtragen von Bausubstanz, Freilegen der Bewehrung; Schneiden von B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Abgreifen von Bauteilen mit Greifgeräten.Mechanische oder hydraulische Greifgeräte fassen das aus dem Verband zu lösende Bauteil und greifen es ab. Hauptanwendungsgebiet:, Lösen von Bauteilen aus Mauerwerk oder Holz, Trennen, Sortieren und da...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Das Eindrücken oder Umdrücken von Bauwerken oder Bauteilen erfolgt mit Hilfe manuell oder maschinell, mechanisch oder hydraulisch geführter Druckwerkzeuge. Hauptanwendungsgebiet:, Umlegen von Bauteilen aus Mauerwerk oder Holz. Anwendungshinwe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Das Einziehen von Bauwerken oder Bauteilen erfolgt manuell mit Seilwinden oder maschinell mit Seilzug oder durch Bagger mit geeigneten Abbruchauslegern. Hauptanwendungsgebiet:, Umlegen von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton, Mauerw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Beim Zerkleinern durch Druck werden meist zangenförmig angeordnete Backen hydraulisch zusammengepresst und diese zerkleinern das zwischen ihnen befindliche Bauteil. Hauptanwendungsgebiet:, Zerkleinern von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
Tieflöffel greifen unter das abzubrechende Bauteil und zerstören es durch Anheben; Reißzähne zerfurchen die abzubrechende Schicht. Hauptanwendungsgebiet:, Aufbruch und Zerkleinern von Bodenplatten, Fundamenten und befestigten Flächen. Anwendu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Abbrucharbeiten"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Abbruch des Doppelbodens auf Einzelstützen aus verzinktem Stahl, Doppelbodenplatte aus Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Rastermaß L/B 600/600 mm, Aufbauhöhe über 100 bis 200 mm, Abbruch des Oberbelages wird gesondert vergütet, Abbruc...
Abrechnungseinheit: m2

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