Lohn / Tarif / Rente

Lohnformen

Lohnformen charakterisieren die verschiedenen Methoden der Entlohnung:
  • Zeitlohn, in der Regel ohne, aber möglicherweise auch mit Leistungszulage,
  • Leistungslohn mit Akkordlohn und Prämienlohn
Der Zeitlohn ist die wichtigste und am häufigsten angewandte Lohnform im Baugewerbe. Maßgebend ist beim Zeitlohn die Dauer der Arbeitszeit, und zwar ohne Rücksicht auf die dabei geleistete Arbeit bzw. erreichte Leistung. Erwartet wird vom Arbeitnehmer eine bestimmte durchschnittliche Leistung. Errechnet wird der Zeitlohn aus der Arbeitszeit (Stunden) und dem Lohnstundensatz (€/Stunde).
Beim Leistungslohn ist vor allem die Einsparung von Arbeitszeit von Bedeutung, die schließlich eine höhere Produktivität bedeutet. Gegenüber dem Zeitlohn, der für die Ist-Stunden gezahlt wird, werden beim Leistungslohn auch die Mehrleistungsstunden vergütet. Das Interesse an einer leistungsbezogenen Entlohnung nimmt nicht nur in größeren Bauunternehmen, sondern auch und vor allem in klein- und mittelständischen Bauunternehmen zu.
Als Vorteile der Leistungsentlohnung können z. B. angesehen werden:
  • höhere Produktivität,
  • geringere Kosten für die Teilleistungen bzw. Leistungsmengen,
  • Anreiz zu größerer Arbeitsleistung,
  • geringere erforderliche Anleitung und Überwachung der Arbeitsausführung.
Als Nachteile des Leistungslohns können auftreten:
  • oftmals weniger sorgfältige Arbeitsausführung,
  • Schwierigkeiten bei der Lohnrechnung und -verrechnung.
Entscheidet sich das Unternehmen für die Anwendung des Leistungslohns, dann sollte als Rechtsgrundlage der "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005 (RTV-Leistungslohn)" herangezogen werden. Er verweist auf Anforderungen sowie Bedingungen für die Leistungsentlohnung, die im vorgegebenen Rahmen auch eine Fülle von betriebsindividuellen Gestaltungsmöglichkeiten gewähren.
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