Baubetrieb/Bauunternehmen

Maler- und Lackiererhandwerk

Maler- und Lackierhandwerk
Bild: © f:data GmbH
Das Maler- und Lackiererhandwerk umfasst Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die folgende Arbeiten ausführen:
  • Malerarbeiten,
  • Lackiererarbeiten,
  • Tünchnerarbeiten,
  • Weißbinderarbeiten,
  • Schildermalerarbeiten,
  • Fahrzeug- und Matalllackiererarbeiten,
  • Gerüstbauarbeiten,
  • Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten,
  • Wärmedämmverbundsystemarbeiten,
  • Betonschutzarbeiten (ohne Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden),
  • Oberflächensanierungsarbeiten,
  • Asbestbeschichtungsarbeiten (ohne Verbindung mit anderen Asbestsanierungsarbeiten),
  • Fahrbahnmarkierungsarbeiten,
  • Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten (ohne Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen Bauleistungen wie Plattenverlegearbeiten).
Die angeführten Arbeiten stellen zugleich den betrieblichen Geltungsbereich im "Rahmentarifvertrag (RTV) für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk" in der am 1. August 2014 geltenden Fassung dar. Dieser Geltungsbereich ist auch maßgebend für die Höhe und die Regelungen zum Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk, geltend mit Wirkung vom 1. Mai 2014 und Erhöhungen ab 1. Mai 2015 sowie 1. Mai 2016 und fortführend bis 30. April 2017.
Nicht erfasst werden Betriebe:
  • des Baugewerbes im Anwendungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe),
  • des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt,
  • mit weiteren speziellen Tarifverträgen.
Bauprofessor-Redaktion
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