Lohn / Tarif / Rente

Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe

Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung haben sowohl die gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildenden im Baugewerbe. Grundlage bildet der Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV). Einbezogen sind die Baubetriebe, die unter den Geltungsbereich des "Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)" fallen. Aussagen werden inhaltlich und zur Höhe der Ausbildungsvergütungen jeweils in den Entgelttarifverträgen der einzelnen Baugewerbe getroffen.
Ausbildungsvergütung im Baugewerbe
Bild: © f:data GmbH

Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe

Die Höhe der Ausbildungsvergütungen wird für Bauunternehmen im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmenvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), vornehmlich des Bauhauptgewerbes, in den Entgelttarifverträgen zu Lohn und Gehalt differenziert nach den Tarifgebieten in TV Lohn / West, Berlin und Ost sowie TV Gehalt / West, Berlin und Ost festgelegt, zuletzt jeweils vom 5. November 2021. Danach unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen der Höhe nach zwischen:
  • gewerblich Auszubildenden (nach § 7 in den TV-Lohn) und
  • den technisch und kaufmännisch Auszubildenden (nach § 4 in den TV-Gehalt).
Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 wurde die teilweise Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2021 gegenüber vorher festgelegt, und zwar sowohl für die gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildenden:
  • im Tarifgebiet West von jeweils 15 € im 1. Ausbildungsjahr ab 1. November 2021, 1. April 2022 und nochmals ab 1. April 2023 und
  • im Tarifgebiet Ost von jeweils 25 € im 1. Ausbildungsjahr, 30 € jeweils im 2. bis 4. Ausbildungsjahr ab 1. November 2021 und ab 1. April 2022 sowie nochmals von 35 € im 2. bis 4. Ausbildungsjahr ab 1. April 2023.
Danach gelten nach den TV-Lohn und TV-Gehalt, jeweils vom 5. November 2021 zum Bauhauptgewerbe die nachfolgend aufgeführten monatlichen Beträge als Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2021 für die Tarifgebiete West und Ost:
Tarifgebiet West abTarifgebiet Ost ab
01.11.202101.04.202201.04.202301.11.202101.04.202201.04.2023
gewerblich Auszubildende
1. Ausbildungsjahr905 €920 €935 €830 €855 €880 €
2. Ausbildungsjahr1.230 €1.230 €1.230 €1.030 €1.060 €1.095 €
3. Ausbildungsjahr1.495 €1.495 €1.495 €1.240 €1.270 €1.305 €
4. Ausbildungsjahr1.580 €1.580 €1.580 €1.300 €1.330 €1.365 €
technisch/kaufmännisch Auszubildende
1. Ausbildungsjahr900 €915 €930 €823 €848 €873 €
2. Ausbildungsjahr1.108 €1.108 €1.108 €935 €965 €1.000 €
3. Ausbildungsjahr1.384 €1.384 €1.384 € 1.154 €1.184 €1.219 €
Weiterhin erhalten die Auszubildenden zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Ausbildungsvergütung im Tarifgebiet West eine Corona-Prämie im Baugewerbe im 2. bis 4. Ausbildungsjahr im Dezember 2021 in Höhe von 110 € und eine weitere von 110 € spätestens mit Januarvergütung 2022. Für jeden vollen Kalendermonat im Zeitraum Juli bis Oktober 2021, für den kein Vergütungsanspruch bestand, vermindert sich die Corona-Prämie um ein Viertel.
Außerdem erhalten die Auszubildenden im Tarifgebiet West im 2. bis 4. Ausbildungsjahr noch eine Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe in Höhe von 110 €, die mit der Ausbildungsvergütung für den Monat März 2023 gezahlt wird.

Verrechnung der Ausbildungsaufwendungen

Die Verrechnung erfolgt über die Sozialkassen der Bauwirtschaft, speziell mit der "Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)" bei der SOKA-Bau für Unternehmen im Bauhauptgewerbe nach betrieblichem Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe. Den Bauunternehmen als ausbildende Arbeitgeber werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen von der ULAK bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Hierzu sei auf weitere Erläuterungen unter Berufsausbildung in der Bauwirtschaft verwiesen.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuchen, nach den TV-Lohn und Gehalt vom 5. November 2021 im jeweiligen Ausbildungsjahr monatlich um weitere 60 € als pauschale Abgeltung für Fahrt- und Unterbringungskosten zum Berufsschulunterricht. Dies gilt sowohl für gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildende. Da sich damit die Ausbildungsvergütungen erhöhen, werden diese Beträge entsprechend der bisherigen Erstattungsregelung der ULAK mit erstattet. Sofern Ausbildungsbetriebe freiwillig diese Kosten übernommen haben, könnten sie den neuen Pauschalbetrag auf ihre freiwilligen Leistungen anrechnen und sich damit entsprechend entlasten.

Ausbildungsvergütungen in weiteren Baugewerken

In weiteren Baugewerken, insbesondere mit eigenen Rahmen- und Lohntarifverträgen, gelten für die gewerblich Auszubildenden gesondert vereinbarte Ausbildungsvergütungen, so beispielsweise:
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Ausbildungsvergütung im Feuerungsbau
Die Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende sind festgelegt in den Entgelttarifverträgen für das Bauhauptgewerbe nach dem betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), und zwar differ...
Ausbildungsvergütungen im Galabau
Die Ausbildungsvergütungen für die gewerblich Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau (Galabau) erhöhen sich ab 1. August 2019 und nochmals ab 1. Juli 2020 monatlich auf: ... ...
Berufsbildungsbeiträge im Baugewerbe
Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft erfolgt für die gewerblich Auszubildenden nicht nur im jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule, sondern auch zu einem großen Teil in überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ). Die Kosten für den...
Gehaltskosten im Baugewerbe
Die Gehaltskosten umfassen jene Kosten, die im Bauunternehmen insgesamt für die Angestellten anfallen, sowohl für die technischen und kaufmännischen Angestellten als auch für die Poliere und für die Auszubildenden, die in der Geschäftsleitung, auf ...
Entgelttarifverträge (Baugewerbe)
Entgelttarifverträge sind Bestandteil der Bautarifverträge. Sie regeln die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Baugewerbe.Aktuelle Tarifverträge In 2021 erfolgten sowohl für das Bauhauptgewerbe als auch weiter...
Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk
Auszubildende haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung. Grundlage bildet jeweils der gewerkebezogene Tarifvertrag über die Berufsausbildung. Im Dachdeckerhandwerk gelten seit 1. Januar 2021 folgende monatlichen Ausbildungsvergütunge...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere