Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung haben sowohl die gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildenden im Baugewerbe. Grundlage bildet der Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV). Einbezogen sind die Baubetriebe, die unter den Geltungsbereich des "Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)" fallen. Die Verrechnung erfolgt über die Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Bild: © f:data GmbHSpeziell der "Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)" bei der SOKA-Bau fällt für die Unternehmen im Bauhauptgewerbe nach betrieblichem Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) die Aufgabe zu, eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen bereitzustellen und eine qualifizierte Durchführung der Ausbildung zu sichern. Die Höhe der Ausbildungsvergütungen wird in den Entgelttarifverträgen zu Lohn und Gehalt für das Bauhauptgewerbe – differenziert nach den Tarifgebieten in TV Lohn / West, Berlin und Ost sowie TV Gehalt / West, Berlin und Ost - festgelegt, zuletzt vom 17. September 2020. Danach unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen der Höhe nach zwischen den: In Ergebnis der Tarifrunde 2020 und dem angenommenen Schiedsspruch wurde die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2021 festgelegt, und zwar als Anhebung im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr von monatlich 40, 30 und 20 €. Für das 4. Ausbildungsjahr bleiben die Beträge unverändert. Die Erhöhungsbeträge für das 1. bis 3. Ausbildungsjahr werden für die technisch und kaufmännisch Auszubildenden identisch wie für die gewerblich Auszubildenden angehoben, ebenso die Ausbildungsvergütungen im Feuerungsbau und Schornsteinbau. Weiterhin erhalten die Auszubildenden mit der Novembervergütung 2020 auch eine Corona-Prämie im Baugewerbe in Höhe von 250 €, ggf. zeitanteilig, wenn das Ausbildungsverhältnis kürzer bestand. Demgegenüber erhalten die Auszubildenden aber keine Wegstreckenentschädigung (WE), wie sie den Arbeitnehmern ab 1. Oktober 2020 zukommt. Nach den TV-Lohn und TV-Gehalt gelten im Bauhauptgewerbe im Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe mit Bezug auf die Tarifrunde 2020 und den angenommenen Schiedsspruch die nachfolgend aufgeführten monatlichen Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2021, differenziert nach den Tarifgebieten West, Berlin und Ost (in Klammern jeweils die vorherigen Beträge geltend bis 31. Dezember 2020):
| West ab 01.01.2021 | Berlin ab 01.01.2021 | Ost ab 01.01.2021 |
gewerblich Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 890 € (850 €) | 838 € (798 €) | 805 € (765 €) |
2. Ausbildungsjahr | 1.230 € (1.200 €) | 1.102 € (1.072 €) | 1.000 € (970 €) |
3. Ausbildungsjahr | 1.495 € (1.475 €) | 1.336 € (1.316 €) | 1.210 € (1.190 €) |
4. Ausbildungsjahr | 1.580 € (1.580 €) | 1.406 € (1.406 €) | 1.270 € (1.270 €) |
|
technisch/kaufmännisch Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 885 € (845 €) | 832 € (792 €) | 798 € (758 €) |
2. Ausbildungsjahr | 1.108 € (1.078 €) | 996 € (966 €) | 905 € (875 €) |
3. Ausbildungsjahr | 1.384 € (1.364 €) | 1.238 € (1.218 €) | 1.124 € (1.104 €) |
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuchen, nach den TV-Lohn und Gehalt vom 17. September 2020 im jeweiligen Ausbildungsjahr monatlich um weitere 60 € als pauschale Abgeltung für Fahrt- und Unterbringungskosten zum Berufsschulunterricht. Dies gilt sowohl für gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildende. Da sich damit die Ausbildungsvergütungen erhöhen, werden diese Beträge entsprechend der bisherigen Erstattungsregelung der ULAK mit erstattet. Sofern Ausbildungsbetriebe freiwillig diese Kosten übernommen haben, könnten sie den neuen Pauschalbetrag auf ihre freiwilligen Leistungen anrechnen und sich damit entsprechend entlasten.
Dem Bauunternehmen als ausbildenden Arbeitgeber werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen von der ULAK bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Hierzu sei auf weitere Erläuterungen unter Berufsausbildung im Baugewerbe verwiesen. In weiteren Gewerben, insbesondere mit eigenen Rahmen- und Lohntarifverträgen, gelten für die gewerblich Auszubildenden gesondert vereinbarte Ausbildungsvergütungen, so beispielsweise:
für das Dachdeckerhandwerk,
Ausbildungsvergütungen im Gerüstbau,
für das Elektrohandwerk,
für das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk,
Im Dachdeckerhandwerk gelten ab 1. Januar 2021 folgende Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende in Deutschland gesamt monatlich:
im 1. Ausbildungsjahr | = | 780 € | (vorher 760 €) |
im 2. Ausbildungsjahr | = | 940 € | (vorher 910 €) |
im 3. Ausbildungsjahr | = | 1.200 € | (vorher 1.160 €) |
Im Gerüstbauerhandwerk wurden die Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende ab 1. September 2020 um 50 € im 1., 60 € im 2. und 70 € im 3. Ausbildungsjahr erhöht. Sie betragen monatlich nunmehr:
im 1. Ausbildungsjahr | = | 865 € |
im 2. Ausbildungsjahr | = | 1.075 € |
im 3. Ausbildungsjahr | = | 1.335 € |