Die Vergütung von Auszubildenden im Baugewerbe kann je nach Region, Ausbildungsjahr und Tarifvertrag variieren. Wem wie viel zusteht, lesen Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Ausbildungsvergütung?
Auszubildenden ist nach § 17 Abs. 1 im Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 4. Mai 2020) eine Vergütung zu gewähren. In Deutschland gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, steigt. Bei Beginn der Berufsausbildung im Jahr 2023 darf die monatliche Mindestvergütung im 1. Ausbildungsjahr 620 € nicht unterschreiten.
Im Baugewerbe haben sowohl die gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildenden Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung. Regelungen zur Ausbildungsvergütung im Baugewerbe
Hier sind die Regelungen zur Ausbildungsvergütung im Baugewerbe nachzulesen:
inhaltlich im Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV), abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien (HDB, ZVB und IG Bau) und geltend für Betriebe, die unter das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe fallen, zur Höhe der Ausbildungsvergütungen jeweils in den Entgelttarifverträgen der einzelnen Baugewerbe, nachfolgend im Einzelnen angeführt.
Die Ausbildungsvergütung wird in unregelmäßigen Abständen angepasst.
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Ausbildungsvergütung im Bauhauptgewerbe
Die Höhe der Ausbildungsvergütungen wird für Bauunternehmen im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmenvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), vornehmlich des Bauhauptgewerbes, in den Entgelttarifverträgen zu Lohn und Gehalt differenziert nach den Tarifgebieten in Deutschland-West, Ost und Berlin festgelegt. Im Ergebnis der Tarifrunde 2024 liegen neu vor die TV-Lohn und TV-Gehalt, jeweils vom 14. Juni 2024, mit Erhöhungen ab 1. Mai 2024 und weiteren Stufen in der Laufzeit bis 31. März 2027. Danach unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen der Höhe nach zwischen:
Im Bauhauptgewerbe gelten diese monatlichen Beträge ab 1. Mai 2024 für die Tarifgebiete West und Ost:
| Tarifgebiet West |
01.05.24 | 01.04.26 |
gewerblich Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.300 € | 1.351 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.550 € | 1.610 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.650 € | 1.714 € |
technisch / kaufmännisch Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.200 € | 1.247 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.450 € | 1.507 € |
| Tarifgebiet Ost |
01.05.24 | 01.04.26 |
gewerblich Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.200 € | 1.351 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.450 € | 1.610 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.550 € | 1.714 € |
technisch / kaufmännisch Auszubildende | |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.100 € | 1.247 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.350 € | 1.507 € |
Ab 1. Mai 2024 gilt eine bundeseinheitliche Vergütung von 1.080 € für das 1. Ausbildungsjahr aller Auszubildenden. Zum 1. April 2026 wird die Ost-West-Angleichung für alle Auszubildenden erreicht.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuchen, nach den TV-Lohn und Gehalt vom 14. Juni 2024 im jeweiligen Ausbildungsjahr monatlich um weitere 60 € als pauschale Abgeltung für Fahrt- und Unterbringungskosten zum Berufsschulunterricht. Dies gilt sowohl für gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildende.
Da sich damit die Ausbildungsvergütungen erhöhen, werden diese Beträge entsprechend der bisherigen Erstattungsregelung der ULAK-Bau mit erstattet. Sofern Ausbildungsbetriebe freiwillig diese Kosten übernommen haben, könnten sie den neuen Pauschalbetrag auf ihre freiwilligen Leistungen anrechnen und sich damit entsprechend entlasten. Ausbildungsvergütung im Feuerungsbau
Sie unterscheiden sich nur im 2. und 3. Ausbildungsjahr von denen im Bauhauptgewerbe und weisen nach den Tarifgebieten West und Ost monatlich folgende Beträge aus:
| ab 01.05.24 | ab 01.04.26 |
Tarifgebiet West |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.343 € | 1.395 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.654 € | 1.719 € |
Tarifgebiet Ost |
1. Ausbildungsjahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.243 € | 1.395 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.554 € | 1.719 € |
Ab 1. April 2026 wird die Ost-West-Angleichung erreicht.
Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk
Auszubildende im Dachdeckerhandwerk erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung auf Grundlage des gewerkbezogenen Tarifvertrags über die Berufsausbildung. Ab 1. Oktober 2023 gelten bundeseinheitlich folgende monatlichen Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr | 860 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.040 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.320 € |
Die Verrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt über die SOKA-Dachdeckerhandwerk als Sozialkasse. Zur Finanzierung erfolgen festgelegte Beitragszahlungen von allen Dachdeckerbetrieben an die SOKA. Über die SOKA wird die Erstattung der Kosten für die überbetriebliche Ausbildung vorgenommen. Ausbildungsvergütungen für Gerüstbauer
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen für Gerüstbauer wurden bundeseinheitlich ab 1. Oktober 2023 erhöht:
1. Ausbildungsjahr | 1.050 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.245 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.515 € |
Der Ausbildungstarifvertrag ist jedoch nicht allgemeinverbindlich. Er gilt nur für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
Die Verrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt über die SOKA-Gerüstbaugewerbe als Sozialkasse. Die SOKA erstattet danach dem Ausbildungsbetrieb jeweils 50 % von den ausgezahlten Ausbildungsvergütungen. Ausbildungsvergütungen für Maler und Lackierer
Die Vergütungen betragen bundeseinheitlich monatlich:
| ab 01.08.23 | ab 01.08.24 |
1. Ausbildungsjahr | 770 € | 800 € |
2. Ausbildungsjahr | 850 € | 885 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.015 € | 1.050 € |
Ausbildungsvergütungen im Galabau
Die Ausbildungsvergütungen für die gewerblich Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau (Galabau) steigen ab 1. Juli 2023 in 2 Stufen bei einem dreijährigen Ausbildungsvertrag mit folgenden monatlichen Beträgen: | ab 01.07.23 | ab 01.07.24 |
1. Ausbildungsjahr | 1.020 € | 1.060 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.130 € | 1.180 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.240 € | 1.290 € |
Sofern Auszubildende (älter als 18 Jahre) Mehrarbeit leisten, erhalten sie eine Mehrarbeitsvergütung, einschließlich Mehrarbeitszuschlag von 8,50 € / Stunde.