Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Mietvertrag für Baugeräte

Stehen eigene Baugeräte für die Bauausführung nicht zur Verfügung, bietet sich als Möglichkeit die Miete von Baumaschinen und Geräten an. Der Vermieter überlässt dann dem Bauunternehmen eine mangelfreie Sache zum Gebrauch zu einem vereinbarten Mietzins. Dafür bietet er dem Mieter in der Regel einen Mietvertrag an.
Baugeräte, wie z. B. diese Steinsäge können gemietet oder auch an Nachunternehmer vermietet werden.
Baugeräte, wie z. B. diese Steinsäge können gemietet oder auch an Nachunternehmer vermietet werden. Bild: © f:data GmbH
Das Bauunternehmen kann aber auch seine eigenen Baugeräte an Dritte oder ggf. an seinen Nachunternehmer als Kooperationspartner vermieten. Dies bedarf ebenfalls einer vertraglichen Vereinbarung.
Für den Mietvertrag kann der vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) neu gefasste und empfohlene Mustermietvertrag als "Mietvertrag für Baugeräte (Fassung 07/2003)" herangezogen werden. Bereits 1981 wurde erstmals ein Mustervertrag von den Bauverbänden veröffentlicht und unverbindlich zur Anwendung empfohlen.
Der Mustervertrag regelt folgende Vereinbarungen in den einzelnen Paragrafen:
  • § 1 Mietzeit und Verwendungszweck:
    • zu den in einer Anlage aufgeführten Baugeräten zum bezeichneten Bauvorhaben für eine bestimmte Zeit oder die Bauzeit,
    • ggf. nach Vorhaltetagen, Einsatzstunden u. a.,
    • meistens vollgetankt und mit erforderlichen Schmierstoffen sowie mit Betriebsanleitung und
    • mit der Maßgabe überlassen, keine anderweitige Vermietung an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters vorzusehen,
  • § 2 Beginn und Unterbrechung der Mietzeit:
    • mit Beginn meistens am Tag des Empfangs auf der Baustelle oder eines zur Abholung bestimmten Zeitpunkts,
    • Unterbrechung der Mietzeit bzw. Stilllegung bei Vorliegen eines Mangels,
  • § 3 Verladung, Absendung und Abholung des Gerätes:
    • mit Festlegung des Datums, der Tageszeit und der Orte,
  • § 4 Ende der Mietzeit:
    • Tag der Vereinbarung des Rücklieferungsortes, ggf. mit Tag der Absendung,
  • § 5 Rückgabe des Gerätes:
    • Vereinbarung der Rücklieferungsstelle und Beförderungsart,
    • Rückgabe 14 Kalendertage vorher anzeigen,
    • Rückgabe im ordentlichen Zustand,
    • durch Vermieter Eingang bestätigen,
  • § 6 Vorhaltezeit:
    • Berechnung auf 170 Stunden/Monat, darüber hinaus Geräteüberstunden (ggf. belegen),
  • § 7 Stillliegezeit:
    • nicht einzusetzende Zeit am Einsatzort aus von beiden Partnern nicht zu vertretenden Ursachen (z. B. Hochwasser u. a.),
    • Berechnung wie Stillliegezeit nach Baugeräteliste (BGL) 2020,
  • § 8 Mietberechnung und Mietzahlung:
    • Berechnung analog der Regelung zu Vorhaltekosten nach BGL, ohne Verlade- / Frachtkosten,
  • § 9 Beförderungs-, Verlade- und Montagekosten:
    • Vereinbarung zur Übernahme der Transportkosten sowie für die Montage und Demontage des Gerätes,
    • Wegfall der Kosten für Mieter bei Reparatur während der Mietdauer,
  • § 10 Bedienungspersonal:
    • Vereinbarung, wer Personal stellt sowie zum Entgelt bei Stellung durch Vermieter,
  • § 11 Besondere Pflichten des Mieters:
    • Einsatz nur bestimmungsgemäß,
    • Wartung, Pflege und einsatzbedingte Prüfungen durch Mieter,
    • Reparaturen aus normaler Abnutzung gehen zulasten des Vermieters,
  • § 12 Verletzung der Pflichten und Schadenersatz:
    • spezifische Regelungen bei Verzug des Vermieters,
    • Rückgabe im nichtordentlichen Zustand u. a.
  • § 13 Besichtigungsrecht und Untersuchung des Gerätes:
    • Sachkundigenabnahme bei Unstimmigkeiten zwischen Partnern,
    • abschließende Untersuchung zum Einsatz- bzw. zum Mietende,
  • § 14 Beschaffenheit des Gerätes und Mängelanzeige:
    • Übergabe in vertragsgemäßem Zustand,
    • sichtbare Mängel unverzüglich anzeigen,
    • Mängelanzeigen schriftlich mitteilen,
  • § 15 Haftung, Gefahrenverteilung und Versicherung:
    • Vereinbarung zum Abschluss einer Baugeräteversicherung und Kostenübernahme durch Mieter oder Vermieter und ggf. Kostenteilung,
    • Festlegungen zu versicherten und nicht versicherbaren Gefahren,
  • § 16 Kündigung:
    • Vereinbarung zur Kündigungsfrist,
    • Aussage zu wichtigen Gründen,
    • schriftliche Kündigung,
  • § 17 Verlängerung des Mietvertrages:
    • Möglichkeit zur Vertragsverlängerung,
    • ggf. Festlegung auf unbestimmte Zeit,
  • § 18 Werbung:
    • Vereinbarung, ob am Mietgerät Werbetafeln, Firmenschilder u. a. angebracht werden dürfen,
  • § 19 Schlussbestimmung:
    • ggf. Niederlegung von Nebenabreden, Änderungen, Gerichtsstand,
    • ggf. Schiedsgericht u. a.
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