Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Baucontainer

Baucontainer dienen vorrangig im Rahmen der Baustelleneinrichtung (BE) als Unterkünfte bzw. Pausenräume auf Baustellen sowie Büro-, Sanitär- und Materialcontainer.
Baucontainer kommen insbesondere auf größeren Baustellen und auf Baustellen mit beschränkten Platzverhältnissen zum Einsatz. Baucontainer können auch ohne besonderen statischen Nachweis übereinandergestapelt werden. Maximal ist eine dreifache Stapelung möglich, wenn die Container zusätzliche Steifen zur vertikalen Lastabtragung in den Längsseiten aufweisen. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist nur eine zweifache Stapelung möglich. Bei der Stapelung ist auch ein Platzbedarf für Treppen, Laufstege und Podeste mit vorzusehen.
Baucontainer als Pausenraum
Baucontainer als Pausenraum Bild: © f:data GmbH
Bei kleineren Baustellen und kurzer Bauzeit für die Baumaßnahmen kommen oft auch Bauwagen zum Einsatz. Dagegen werden Baracken als Gebäude in Leichtbauweise meistens nur dann vorgesehen, wenn die Bauzeit besonders lang ist und der Auftraggeber die Errichtung einer Baracke wünscht und auch ausschreibt. Dann gibt es zur Ausstattung in der Regel auch konkrete Anforderungen.
Für die Berechnung der Kosten einerseits für die Baukalkulation sowie vor allem auch zur Belastung bei innerbetrieblicher Bereitstellung für die Baustellen liefert die aktualisierte und neu gefasste Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015) ansetzbare Richtwerte. Sie werden in der BGL innerhalb der Gerätehauptgruppe „X – Baustellenunterkünfte, Container“ unter Punkt X. 3 mit differenzierter Unterteilung aufgeführt. Ausgewiesen werden zu den Containern je nach Größe jeweils der mittlere Neuwert in der BGL, die Vorhaltemonate nach BGL, der monatliche Satz für Abschreibung und Verzinsung nach BGL sowie der monatliche Satz für Reparaturkosten der Geräte. Den Aussagen liegt eine Nutzungsdauer von 10 Jahren nach der AfA-Tabelle für die bilanzielle Abschreibung zugrunde. Zu berücksichtigen sind ggf. auch eine Stillliegezeit bei Geräten.
Das folgende Beispiel weist Aussagen zu den Vorhaltekosten nach BGL für die Vorhaltezeit für einen Monat aus:

Beispiel: Vorhaltekosten eines Baucontainers

Geräteart: Container (einwandig, aus Stahl, Zusatzausrüstungen 6,00 m Containerlänge und 2,50 m Breite) mit der BGL-Nummer X.3.00.0006 (nach BGL-Aufbau) ohne Einrichtung und ohne Elektroinstallation und Heizung, ohne Zusatzausrüstungen
Ausgangsgrößen nach BGL 2020 (Bauverlag BV Gütersloh, S. X 8 und 9):
omittlerer Neuwert (Preisbasis 2020) =2.800 €
oVorhaltemonate=65 Monate
oMonatlicher Satz für Abschreibung und Verzinsung (AV)=2,0 %
oMonatlicher Satz für Reparaturkosten (R) =1,8 %
Monatlicher AVR-Wertin €
Abschreibung und Verzinsung (AV)56,00
Reparaturkosten (R)50,50
Gesamt107,00
Monatsbeträge in der BGL werden über 10 € bis 100 € auf 0,50 € und über 100 € bis 500 € auf 1 € gerundet.
Zu den Vorhaltekosten sind in der Regel noch Kosten für die Transporte zur und von der Baustelle sowie Kosten ggf. für den Aufbau, Umbau und Abbau hinzuzurechnen. Reicht die verfügbare Fläche für die Baustelleneinrichtung auf der Baustelle nicht aus, sind ggf. noch Flächen in der Nachbarschaft anzumieten.
Die Kosten für die Baucontainer insgesamt sind bei der Baukalkulation meistens zugehörig zu den Baustellengemeinkosten (BGK). Ihre Zurechnung erfolgt dann bei der Zuschlagskalkulation über Zuschläge auf die Einheitspreise (EP) der einzelnen Leistungspositionen. Bei der Endsummenkalkulation wird die Ermittlung direkt vorgenommen, ebenso bei Ausschreibung der Baucontainer als Normalposition in einem Leistungsverzeichnis (LV).
Werden die Baucontainer durch das Bauunternehmen angeschafft bzw. wird in diese investiert, dann gehören sie zum Anlagevermögen. Bei Nutzung durch eine Baustelle erfolgt für die Vorhaltezeit dann die Berechnung der Vorhaltekosten und Belastung der Baustelle. Werden die erforderlichen Baucontainer für die Baustelleneinrichtung jedoch angemietet bzw. gepachtet, dann sind für die Kalkulation und Baustellenbelastung die zu entrichtenden Mietentgelte anzusetzen, ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstattung und Betriebskosten.
Bauprofessor-Redaktion
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Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Das Vorhaben ist mit seinen technischen und planerischen Rahmenbedingungen zu beschreiben. Dazu sind im Bodenschutzkonzept der geplante Bauablauf mit seinen wesentlichen bodenbezogenen Arbeitsprozessen und die bodenbezogenen Einschränkungen für den M...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Im Bodenschutzkonzept sind die Maßnahmen für die Bauausführung zu planen.Hierbei sind entsprechend Tabelle 2 die Grenzen der Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Bodeneigenschaften einzuplanen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Sofe...
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