Baucontainer sind wesentliche Bestandteile der Baustelleneinrichtung. Sie dienen als Pausenräume, Büros, Sanitär-, Materialcontainer oder Unterkünfte.
Funktion und Einsatzorte von Baucontainern
Baucontainer schaffen Räume, die funktional verschieden nutzbar sind.
Sie werden genutzt als:
Entsprechend unterschiedlich hoch ist ihr Wertumfang.

Baucontainer werden entweder intern bereitgestellt oder extern gemietet – in beiden Fällen erfolgt eine direkte Kostenzuordnung zur Baustelle.
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Sind auf den Baustellen die Platzverhältnisse beschränkt, können Baucontainer auch ohne besonderen statischen Nachweis übereinandergestapelt werden. Maximal ist eine dreifache Stapelung möglich, wenn die Container zusätzliche Versteifungen zur vertikalen Lastabtragung in den Längsseiten aufweisen. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur eine zweifache Stapelung erfolgen. Bei der Stapelung ist auch Platz für Treppen, Laufstege und Podeste vorzusehen.
Dagegen werden Baracken als Gebäude in Leichtbauweise meistens nur dann vorgesehen, wenn die Bauzeit besonders lang ist und der Auftraggeber die Errichtung einer Baracke ausschreibt. Zu deren Ausstattung gibt es in der Regel konkrete Anforderungen. Eigentum oder Miete
Werden vom Bauunternehmen Baucontainer angeschafft, dann zählen sie nach ihrem Wertumfang zum Anlagevermögen. Im Rechnungswesen sind sie bilanziell abzuschreiben. Verwaltet werden sie meistens von der Abteilung Baumaschinen und Geräte, Betriebsmechanik oder Bauhof. Auf Anforderung von einer Baustelle werden sie dieser dann bereitgestellt und mit den Kosten belastet. Gemietete Baucontainer werden von Dritten bereitgestellt. Für die Nutzungszeit sind Mietverträge mit Mietsätzen zu vereinbaren. Werden die erforderlichen Baucontainer für die Baustelleneinrichtung angemietet, dann sind die zu entrichtenden Mietentgelte der Baustelle direkt zu belasten, ggf. zusätzliche Kosten auch für die Ausstattung und Betriebskosten. Vorhaltekosten bei Eigennutzung
Für die innerbetriebliche Bestimmung der Kosten für die betriebseigenen Baucontainer gegenüber den nutzenden Baustellen werden Vorhaltekosten nach BGL berechnet. Grundlagen mit Richtwerten liefert die aktualisierte und neu gefasste Baugeräteliste (BGL) 2025 (vorher BGL 2020). Baucontainer werden in der BGL innerhalb der Gerätehauptgruppe „X – Baustellenunterkünfte, Container“ unter Punkt X.3 mit differenzierter Unterteilung aufgeführt.
Ausgewiesen werden zu den Containern je nach Größe jeweils:
Den Aussagen liegt eine Nutzungsdauer von zehn Jahren nach der AfA-Tabelle für die bilanzielle Abschreibung zugrunde. Zu berücksichtigen ist ggf. auch eine Stillliegezeit bei Geräten. Berechnungsbeispiel zu Vorhaltekosten für Baucontainer
Dieses Beispiel veranschaulicht die nach BGL berechneten Vorhaltekosten für einen Monat. Ausgangsgrößen:
Geräteart: Container (einwandig, aus Stahl, 6,00 m lang / 2,50 m breit) ohne Einrichtung und ohne Elektroinstallation.
Ausgangsgrößen nach BGL 2025 (Bauverlag BV GmbH, Gütersloh):
mittlerer Neuwert (Preisbasis 2025) = 4.660,00 €
Vorhaltemonate = 65 Monate
monatlicher Satz für Abschreibung und Verzinsung (AV) = 2,00 %
monatlicher Satz für Reparaturkosten (R) = 1,80 %
Zu den Vorhaltekosten sind in der Regel noch Kosten für die Transporte zur und von der Baustelle sowie Kosten ggf. für den Aufbau, Umbau und Abbau hinzuzurechnen.
| Monatlicher AVR-Wert | |
| Abschreibung und Verzinsung (AV) | 93,20 € |
| Reparaturkosten (R) | 83,88 € |
| Gesamt | 177,08 € |
Ausschreibung und Kalkulation von Baucontainern
„Für die Leistungsbeschreibung zum Einsatz von Baucontainern können Standard-Texte des STLB-Bau zur Einheit ‚Stück‘ herangezogen werden.“