Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Nachprüfungsstelle

Bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich sind in der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen die Nachprüfungsstellen gemäß § 21 im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) der VOB Teil A mit Anschrift anzugeben, an die sich ein Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann.
Eine Nachprüfung wird sich vorrangig auf Entscheidungen zur Vergabe des Angebots beziehen, und zwar als eine Tätigkeit der Vergabekammern bzw. der Rechts- und Fachaufsichtsbehörden, ggf. auch von weiteren Stellen für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern, beispielsweise VOB-Stellen u. a.
Im Gegensatz zu Nachprüfungsstellen wird von Nachprüfungsbehörden bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte mit Bezug auf § 21 EU im Abschnitt 2 der VOB/A-2016 gesprochen und die jeweils zuständige Vergabekammer gemeint. Das betrifft gleichermaßen die verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 21 VS im Abschnitt 3 der VOB/A-2016.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nachprüfungsstelle"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
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