Bauberichterstattung / Statistik

Nettowertschöpfung im Baugewerbe

Die Nettowertschöpfung lässt sich rechnerisch aus der Bruttowertschöpfung im Baugewerbe ableiten, speziell als "Nettowertschöpfung zu Faktorkosten", und wie folgt ermitteln:
Bruttowertschöpfung (zu Faktorkosten einschließlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abzüglich Umsatzsteuer als Vorsteuer)
./.Abschreibungen (AfA) für das Anlagevermögen

= Nettowertschöpfung (zu Faktorkosten)
Wichtige Aussagen zur Nettowertschöpfung werden mit den Aussagen aus der jährlichen Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes (als Stichprobenerhebung) in ca. 6.000 Unternehmen des Baugewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten, die für ca. 15.000 Bauunternehmen repräsentativ sind, getroffen. Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht und stehen kostenfrei zur Verfügung (Quelle: www.destatis.de unter Fachserie 4, Reihe 5.3). Die Aussagen werden bereitgestellt als Jahreswerte insgesamt, sowie je Beschäftigten in € und verschiedene Größen von Bauunternehmen einerseits für das Baugewerbe insgesamt sowie für das Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe und:
  • zum anderen weiter differenziert nach verschiedenen Leistungssparten im Bauhauptgewerbe wie Hochbau, Bau von Gebäuden, Tiefbau u. a. sowie
  • im Bauhandwerk z. B. nach Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau u. a. sowie
  • zur Erschließung von Grundstücken sowie für Bauträger zu Wohngebäuden nach der Statistik der Wirtschaftszweige (WZ 2008) im Baugewerbe.
Folgende Aussagen zur "Nettowertschöpfung zu Faktorkosten" - ohne Differenzierung zu West- und Ostdeutschland und einzelnen Bundesländern - wurden zum Jahr 2017 (Quelle: destatis, vom 28. Juni 2019) im Baugewerbe getroffen:
• insgesamt je Beschäftigten im Jahr 2017=57.069 € (Vorjahr = 55.842 €),
• Anteil am Nettoproduktionswert=74,8 %
• Anteil am Bruttoproduktionswert =35,7 %
Für analytische Betrachtungen im Rahmen des Controllings bliebe noch zu beachten, die zur Nettowertschöpfung ermittelten Aussagen auch gesondert mit Bezug auf die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe zu beurteilen.
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