01.07.2025 | Bauplanung

„Bau-Turbo“ soll Planungszeit deutlich verkürzen

Mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ will die Bundesregierung die Planungszeiten drastisch verkürzen und den Wohnungsbau deutlich beschleunigen.

Der „Wohnungsbau-Turbo“

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 den Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Neben mehreren Neuerungen ist der Kern des Entwurfs die Neueinführung des § 246e, des sogenannten „Wohnungsbau-Turbos“.
Der „Wohnungsbau-Turbo“ soll Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlauben. Bislang kann die Erstellung eines Bauplanes mehrere Jahre dauern. Künftig sollen zusätzliche Wohnungen bereits nach zweimonatiger Prüfung durch die Gemeinde – ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans – zugelassen werden können. Durch Neubau, Umbau oder Umnutzung soll auf diese Weise zügig neuer Wohnraum entstehen.
Der „Wohnungsbau-Turbo“ soll Planungsverfahren verkürzen und Gemeinden ermöglichen, Wohnungen ohne Bebauungsplan nach zwei Monaten zu genehmigen.
Der „Wohnungsbau-Turbo“ soll Planungsverfahren verkürzen und Gemeinden ermöglichen, Wohnungen ohne Bebauungsplan nach zwei Monaten zu genehmigen. Bild: © f:data GmbH
Wenn die Gemeinde zustimmt, soll mit der Einführung des § 246e künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden können.
Der Bau-Turbo soll bei folgenden Vorhaben zum Einsatz kommen, zum Beispiel:
  • bei der Errichtung eines Wohngebäudes,
  • der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
  • der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.
Die Regelung soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein.

Neuerungen im Gesetzentwurf

Weitere Neuerungen im Gesetzentwurf sind unter anderem:
  • Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
    Der § 31 Absatz 3 BauGB soll im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus ermöglichen. Beispielsweise soll durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden können.
  • Außenbereich soll geöffnet werden
    Künftig soll auch in Außenbereichen ohne Bebauungsplan einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
  • Durchmischung von Quartieren soll erleichtert werden
    Gemeinden sollen bei Bebauungsplänen von strengen Immissionswerten abweichen dürfen, etwa beim Schallschutz. So soll mehr Wohnbau neben Gewerbebetrieben möglich werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere