Mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ will die Bundesregierung die Planungszeiten drastisch verkürzen und den Wohnungsbau deutlich beschleunigen.
Der „Wohnungsbau-Turbo“
Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 den Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Neben mehreren Neuerungen ist der Kern des Entwurfs die Neueinführung des § 246e, des sogenannten „Wohnungsbau-Turbos“.
Der „Wohnungsbau-Turbo“ soll Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlauben. Bislang kann die Erstellung eines Bauplanes mehrere Jahre dauern. Künftig sollen zusätzliche Wohnungen bereits nach zweimonatiger Prüfung durch die Gemeinde – ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans – zugelassen werden können. Durch Neubau, Umbau oder Umnutzung soll auf diese Weise zügig neuer Wohnraum entstehen.

Der „Wohnungsbau-Turbo“ soll Planungsverfahren verkürzen und Gemeinden ermöglichen, Wohnungen ohne Bebauungsplan nach zwei Monaten zu genehmigen.
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Wenn die Gemeinde zustimmt, soll mit der Einführung des § 246e künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden können.
Der Bau-Turbo soll bei folgenden Vorhaben zum Einsatz kommen, zum Beispiel:
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bei der Errichtung eines Wohngebäudes,
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der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
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der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.
Die Regelung soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein.
Neuerungen im Gesetzentwurf
Weitere Neuerungen im Gesetzentwurf sind unter anderem:
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.