Umwelt / Ökologie / Nachhaltiges Bauen

Niedrigstenergiehaus

Niedrigstenergie-Gebäude
Bild: © f:data GmbH
Das Niedrigstenergie-Gebäude ist ein spezieller Typ von Energiesparhäusern. Die Anforderungen an ein Niedrigstenergie-Gebäude wurden bereits durch die EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 bestimmt, wonach ein Niedrigstenergie-Gebäude eine sehr hohe, vorbestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweisen muss. Dabei ist der „fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen“ zu decken.

Anforderungen an ein Niedrigstenergie-Gebäude

Spezielle Anforderungen wurden neu mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 (in BGBl. I Nr. 37, S. 1728), das am 1. November 2020 in Kraft trat, getroffen. Hervorzuheben sind in Verbindung mit der Energieeffizienz die Aussagen:
  • zu den Anforderungen und Grundsätzen zum Niedrigstenergie-Gebäude in § 10 im GEG, dass:
    • ein neues Gebäude als Niedrigstenergie-Gebäude zu errichten ist,
    • vorbestimmte Höchstwerte zum Gesamtenergiebedarf nicht überschritten werden,
    • Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz vermieden werden,
    • der Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird.
  • zum Jahres-Primärenergiebedarf, dessen Faktoren sowie Grundlagen zur Berechnung und dafür geeignete Verfahren in den § 15 ff im GEG.

Niedrigstenergie-Gebäude entspricht "KfW-Effizienzhaus 55"

Seit 2020 wurde die Energieeffizienz von Gebäuden mit zahlreichen günstigeren Konditionen, beispielsweise mit höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen zu Krediten der KfW, gefördert. Ein Niedrigstenergie-Gebäude entsprach danach den Effizienzhaus-Standards nach KfW im Grunde und speziell einem „KfW-Effizienzhaus 55“, wobei die Anforderungen noch unterhalb jener für ein Passivhaus liegen.

Antragsstopp der Bundesregierung

Im November 2021 wurde bereits angekündigt, dass die Förderung von Neubauten nach dem Effizienzhaus-Standard 55 zum 1. Februar 2022 auslaufen soll, weil dieser Haustyp Standard in der Baupraxis und am Baumarkt schon allgemein als Standard gilt. Danach kam es zu einer Antragsflut. Die Bundesregierung sah nunmehr vor, nur noch bis 24. Januar 2022 eingegangene Anträge zur Förderung von Effizienzhäusern zu bearbeiten, zu prüfen und als förderfähig zu berücksichtigen. Zum 25. Januar 2022 wurde ein Antragsstopp ausgesprochen. Betroffen ist vorrangig die bisherige Förderung für Neubauten des Effizienzhaus-Standards nach KfW 55. Für das Effizienzhaus-Standard 55 soll anschließend keine weitere Förderung vorgesehen werden. Für Sanierungsmaßnahmen soll es jedoch eine Fortführung der Förderung geben. Die Gebäudeförderung soll künftig „neu ausgerichtet werden“, wofür die Bauherren und Bauunternehmen detailliertere Aussagen zu verlässlichen Rahmenbedingungen benötigen.

Transparenz und Sicherheit bei der Bauplanung eines Niedrigstenergie-Gebäudes

Zu einem vorgesehenen Bau eines Niedrigstenergie-Gebäudes sollte im Vorfeld eine eingehende Prüfung und Bauplanung erfolgen, besonders in Verbindung mit den Investitionskosten. Transparenz und mehr Entscheidungssicherheit hierzu schafft der Onlinedienst www.baupreislexikon.de. Im Modul "Bauelemente“ kann für die betreffende Bauweise unmittelbar der gewünschte Energiestandard ausgewählt werden. Preise lassen sich direkt für einzelne Elemente wie Außenwände, Dächer, Fenster u. a. ausweisen. Weiterhin kann über den Onlinedienst baupreislexikon.de auch die passende Konstruktion für konkrete Anforderungen angezeigt werden.
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