Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Nutzungsdauer von Baumaschinen

Für die Bestimmung der Abschreibungen ist neben den Anschaffungskosten noch der Abschreibungszeitraum von Bedeutung. Er wird durch die Nutzungsdauer als Zeitspanne bestimmt, in der eine Baumaschine oder ein Gerät erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt werden kann.
Der Bundesminister der Finanzen gibt die Nutzungsdauer in Jahren für die allgemein verwendbaren Baumaschinen und Geräte als Anlagegüter in einer AfA-Tabelle vor. Diese Liste ist auch im Bauunternehmen für alle Anlagegüter, die nicht Baumaschinen und Baugeräte sind, von Bedeutung und anzuwenden. Das betrifft beispielsweise mit einer Nutzungsdauer in Jahren:
Baracken und Schuppen16 Jahre
Baubuden8 Jahre
Parkplätze und Hofbefestigungen mit Packlage19 Jahre
Vermessungsgeräte elektronisch8 Jahre
Pkw und Kombiwagen6 Jahre
Lastkraftwagen und Kipper9 Jahre
PC und Notebooks3 Jahre (neu Wahlrecht 1 Jahr ab 2021)
Vervielfältigungsgeräte7 Jahre
Büromöbel13 Jahre
Nr. 81 dieser Tabellenliste umfasst die Maschinen und Geräte im Baugewerbe, zuletzt aktualisiert für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden, beispielsweise:
  • 10 Jahre für Baucontainer,
  • 8 Jahre für Tieflader,
  • 5 Jahre für Hydraulikbagger bis 35 KW Motorleistung,
  • 7 Jahre für Bauaufzüge,
  • 8 Jahre für Trommelmischer ab 250 l,
  • 8 Jahre für Turmkrane mit Lastmoment über 160 kNm, 7 Jahre bei bis 160 kNm,
  • 8 Jahre für Zementpumpen und Zubehör,
  • 8 Jahre für Universalrammen,
  • 3 Jahre für Drucklufthämmer,
  • 8 Jahre für Gerüste und Fahrgerüste aus Stahl,
  • 8 Jahre für Gabelstapler u. a.
Übersicht: Nutzungsdauer-Baumaschinen
Übersicht: Nutzungsdauer-Baumaschinen Bild: © f:data GmbH
Die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle für das Baugewerbe wird auch in der Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorherige Fassung BGL 2015) angesetzt, und zwar jeweils zu den Geräteuntergruppen in den Kopfaussagen aufgeführt. Soweit in der BGL 2020 auch "allgemeine Anlagegüter" mit ausgewiesen werden, wird die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter vom 15.12.2000 in den Kopfaussagen übernommen.
Die Nutzungsdauer kann und wird von der Lebensdauer von Baumaschinen abweichen. Sie wird in der Regel geringer sein. Die Lebensdauer eines Gerätes reicht bis zur Aussonderung bzw. Verschrottung.
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