Lohn / Tarif / Rente

Minus-Stunden

Von Minus-Stunden wird bei der Anwendung von Leistungslohn gesprochen. Für die Leistungsentlohnung im Baugewerbe gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) für gewerbliche Arbeitnehmer. Die besonderen Bedingungen regelt ergänzend ein Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe (RTV-Leistungslohn) vom 29. Juli 2005. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Anwendung des Leistungslohns.
Zunächst sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Ist-Stunden) nach Bauausführung festzustellen und mit den Stundenvorgaben (Soll-Stunden) zu vergleichen. War die Anzahl der Ist-Stunden für die ausgeführte Bauleistung geringer als die Anzahl der Soll-Stunden, dann liegt eine Überschreitung der Stundenvorgaben vor. Die Differenz stellt Minusstunden dar. Sie wird mit Bezug auf § 6 Abs. 5 im RTV-Leistungslohn den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern nur mit 50 v.H. ihres Gesamttarifstundenlohns vergütet. Dem Arbeitnehmer sind jedoch mindestens 90 v.H. seiner in diesem Lohnabrechnungszeitraum für die tarifliche Arbeitszeit zustehenden Vergütung zu sichern.
Zur Bestimmung der Minus-Stunden sind zunächst die Ist-Leistungsmengen durch Aufmaß nach den Anforderungen bzw. Abrechnungsregeln in den DIN-Vorschriften der VOB, Teil C festzustellen. Das Aufmaß sollte möglichst unmittelbar nach Beendigung der Arbeit gemeinsam mit dem Kolonnensprecher der Leistungsgruppe aufgenommen werden. Nach § 6 Abs. 2 im RTV-Leistungslohn ist das Aufmaß spätestens am sechsten Arbeitstag nach vollständiger Beendigung der vereinbarten Arbeiten im Leistungslohn abzuschließen.
Weicht die Ist-Leistungsmenge von der Leistungsmenge nach Soll ab, sind zunächst die Soll-Stunden der Soll-Leistung auf die Soll-Stunden für die Ist-Leistung umzurechnen, gewissermaßen die "Hätte"-Sollstunden als vergleichbare Größe zu bestimmen und dann mit den Ist-Stunden der Ist-Leistung zu vergleichen. Nur so wird eine Vergleichbarkeit zwischen Ist- und Soll-Stunden gewährleistet. Wichtig dabei ist immer, dass für die Soll- und Ist-Stunden auch die gleiche Leistung zugrunde liegt.
Dem RTV-Leistungslohn liegt seit 2005 ein Bonus-Malus-Prinzip bei der Vergütung zugrunde. Danach wird eine Unterschreitung der Stundenvorgaben im Umfang der Plusstunden den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern als Bonus beim Leistungslohn vergütet. Bei Überschreitung der Stundenvorgaben kann das Malus-Prinzip beim Leistungslohn angewandt werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Minus-Stunden"

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- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 14511-4 (2023-08)
4.1 Allgemeines Falls nichts anderes angegeben ist, müssen die Prüfungen wie in EN 14511-2 und EN 14511-3 beschrieben durchgeführt werden.4.2 Betriebstemperaturbereich 4.2.1 Anlauf- und Betriebsprüfungen4.2.1.1 AllgemeinesDas Gerät muss innerhalb der...
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