Controlling / Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM)

Qualitätsmanagement (QM) bedeutet Verwirklichung der durch die Geschäftsführung betriebenen systematischen Vorsorge bei der Erfüllung aller qualitätsrelevanten Tätigkeiten unter Mitwirkung aller Führungsebenen. Eingeschlossen ist auch die Qualitätssicherung. In einem Bauunternehmen wechseln mit den Baustellen ständig die Orte der Bauausführung. Folglich ist es zweckmäßig, das QM transparent in der Form zu gestalten, den Beschäftigten jeweils die für sie betreffenden Auszüge aus dem Qualitätshandbuch zu übergeben.
Hilfestellung für die Umsetzung des QM geben die für die Bauwirtschaft erarbeiteten Leitlinien (Herausgeber: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.). Darin sind alle Prozesse bzw. Tätigkeiten als Qualitätssicherungselemente (QS-Elemente) mit Ziel, Anforderungen und Umsetzung beschrieben.
Grundlage für die Durchführung des QM ist die europäische Normenreihe DIN EN ISO 9000 bis 9004. Sie stellt Qualitätsanforderungen an die Organisation eines Unternehmens auf, deren Einhaltung nachzuweisen ist, wenn das Unternehmen nach diesen Normen zertifiziert werden möchte. Für das Qualitätsmanagementsystem ist von den Anforderungen in der DIN EN ISO 9001 - Ausgabe 2015/11 - auszugehen. Für die Einführung des QM-Systems fallen Kosten an, so beispielsweise für:
  • die Schulung der Beschäftigten im Unternehmen,
  • die Anpassung der Arbeitsabläufe an die veränderten bzw. höheren Anforderungen sowie
  • das Zertifizierungsverfahren als Erstprüfung und folgende Nachprüfungen.
Die anfallenden Kosten gelten als laufende Betriebsausgaben und sind steuerlich abzugsfähig. Erfolgt jedoch die Zertifizierung lediglich im Zusammenhang mit der Anschaffung einer neuen Baumaschine bzw. eines Wirtschaftsguts, dann wären die Zertifizierungskosten innerhalb der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zu behandeln.
Wichtig dafür ist, dass das Unternehmen seine Qualitätsziele und -politik genau festlegt und darstellt, wie die systematische Vorsorge bei der Erfüllung aller qualitätsrelevanten Tätigkeiten unter Beteiligung aller Personen im Bauprozess verwirklicht werden soll.
Die Kundenanforderungen sowie die Erfordernisse auf dem Baumarkt machen es notwendig, dass sich vor allem die mittelgroßen und größeren Bauunternehmen mit der Norm ISO 9000 ff. befassen und ein Zertifikat erhalten. Der damit verbundene Aufwand lässt sich rechtfertigen, wenn eine echte Verbesserung der Qualität durchgängig im Bauunternehmen, eine höhere Produktivität und Kostensenkungen in der Baudurchführung erreicht werden.
Eine Zertifizierung erfolgt in vier Schritten:
  1. Zunächst sind die wesentlichen Punkte im QM-System für die einzelnen QM-Elemente zu erfassen und in einem QM-Handbuch darzustellen.
    Als QM-Elemente gelten:
    QM-Element 1=Verantwortung der Leitung
    QM-Element 2=Qualitätsmanagementsystem
    QM-Element 3=Vertragsprüfung
    QM-Element 4=Designlenkung
    QM-Element 5=Lenkung der Dokumente und Daten
    QM-Element 6=Beschaffung
    QM-Element 7=Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte
    QM-Element 8=Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten
    QM-Element 9=Prozesslenkung
    QM-Element 10=Prüfungen
    QM-Element 11=Prüfmittelüberwachung
    QM-Element 12=Prüfstatus
    QM-Element 13=Lenkung fehlerhafter Produkte
    QM-Element 14=Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
    QM-Element 15 =Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung, Versand
    QM-Element 16=Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen
    QM-Element 17=Interne Qualitätsaudits
    QM-Element 18=Schulung
    QM-Element 19=Wartung
    QM-Element 20=Statistische Methoden
    Das QM-Handbuch soll beschreiben und demonstrieren:
    • die angeordneten Maßnahmen zum QM,
    • die Regelung zur Aufbau- und Ablauforganisation,
    • die Festlegungen zu projektabhängigen Verfahren und
    • die Darlegungen des QM-Systems gegenüber Außenstehenden.
  2. Die erarbeiteten Unterlagen, wie QM-Handbuch und eventuelle Qualitätsmanagementanweisungen, werden durch die Zertifizierungsstelle auf Übereinstimmung mit dem Normenwerk geprüft.
  3. Das Bauunternehmen wird durch die Zertifizierungsgesellschaft auditiert, und zwar als Überprüfung von konkreten Prozessabläufen auf ausgewählten Baustellen.
  4. Erteilung des Zertifikates für in der Regel drei Jahre, wobei durch die Zertifizierungsstelle das QM-System jährlich erneut auditiert wird.
Das QM-System muss sich in das betriebliche Controllingsystem einordnen. Dafür sind die Controllingaufgaben in den QM-Elementen zu berücksichtigen. Wichtig ist die integrale Behandlung von Ergebnissicherung und Qualitätsmanagement. Diese Orientierung sollte durchgängig im QM-Handbuch präsent sein.
Dann werden auch die Vorteile für alle Beteiligten bei der Ausführung der Bauaufträge zur Geltung kommen, z. B.
  • Qualitätsmanagement ist wirtschaftlich, es spart mehr ein, als es kostet,
  • Rationalisierung im Organisationsbereich,
  • besserer Informationsfluss,
  • weniger Nachbesserungen während der Bauzeit,
  • aus Fehlern wird gelernt,
  • systematische Weiterbildung und Motivation der Mitarbeiter,
  • verbesserte Zusammenarbeit durch geklärte Zuständigkeiten,
  • Entschärfung von Schnittstellenproblemen mit Auftraggebern, Planern, Nachunternehmern und Lieferanten,
  • Nachweis der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Haftungsfragen wird erleichtert,
  • weniger Mängelansprüche in der Verjährungsfrist,
  • Kundenzufriedenheit,
  • Vertrauensbildung beim Auftraggeber.
Das Qualitätsmanagement schließt alle Tätigkeiten, die gewöhnlich unter Qualitätskontrolle gemeint sind, mit ein. Das betrifft beispielsweise folgende Aktivitäten:
  1. Qualitätskontrolle zu Stofflieferungen (als Materialeingangskontrolle):
    • Lieferschein prüfen und mit Bestellung und Lieferung vergleichen,
    • Menge, Vollständigkeit, Beschädigungen, geforderte Qualität/Norm,
    • Hersteller/Lieferantennachweis und Produktbezeichnung prüfen,
    • Betongüte und Wasser/Zement-Faktor bei Transportarbeiten von Beton,
    • Stoffkontrolle bei Fertigmörtel.
  2. Kontrolle der Gebäudegeometrie:
    • Gebäudeabmessungen, Raumhöhen, -breiten und -längen,
    • Treppen, Winkel, Fluchten und Höhen, Festpunkt- und Flächennivellement.
  3. Kontrolle der Ausführung der Bauarbeiten:
    • Übereinstimmung mit Planung und Leistungsverzeichnis (LV) hinsichtlich Ausführung und Güte,
    • Einhaltung der Normen, Richtlinien, Verarbeitungshinweise der Hersteller/Lieferanten,
    • Stichproben der verarbeiteten Baustoffe auf Übereinstimmung mit der geforderten Güte,
    • Vollständigkeit der Bewehrung.
  4. Kontrolle des Zentralmagazins und der Baustofflager:
    • Witterungseinflüsse, Beschädigungen, Diebstahl, sachgemäße Lagerung.
  5. Kontrolle der Nachunternehmerleistungen:
    • Übereinstimmung mit Auftrag und Vollständigkeit der Leistungen, insbesondere bei nach Fertigstellung nicht mehr sichtbaren oder zugänglichen Bauteilen.
In den meisten europäischen Ländern sind neben der Zertifizierung zur Qualitätsarbeit auch Qualifizierungssysteme für Bauunternehmen etabliert. Die Bundesregierung, IG Bau und Spitzenverbände der Bauwirtschaft haben vereinbart, ein einheitliches nationales Qualifizierungssystem für Bauunternehmen anzugehen und einzuführen.
Eine solche Präqualifikation entspricht praktisch einer auftragsunabhängigen Prüfung der Eignungsnachweise von Bauunternehmen bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich mit Bezug auf § 6 b Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB Teil A Für den Nachweis zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bauunternehmens - beispielsweise als Bewerber zu einer Ausschreibung - kann die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) herangezogen werden. Die Aussagen tragen dazu bei illegale Praktiken am Bau wirksam zu bekämpfen und die Effizienz der Vergabeverfahren zu erhöhen.
Verlangt der öffentliche Auftraggeber bei EU-weiten Ausschreibungen zum Nachweis dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Normen der Qualitätssicherung erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so hat er sich auf Qualitätssicherungssysteme zu beziehen, die mit Bezug auf § 6 c EU Abs. 1 im Abschnitt 2 der VOB/A-2016
  • den einschlägigen europäischen Normen genügen und
  • von akkreditierten Stellen zertifiziert sind,
wobei gleichwertige Bescheinigungen auch anzuerkennen sind.
Bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen gelten analoge Regelungen nach § 6 c VS Abs. 2 im Abschnitt 3 der VOB/A- 2016.
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