VOB A

Bewerber für Vergaben

In den rechtlichen Bestimmungen zur Vergabe von Bauaufträgen wird oft vom "Bewerber" gesprochen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Bauleistungen erbringen, aber die noch kein Angebot für eine Ausschreibung nach VOB abgegeben haben. Von ihnen wurde lediglich die Absicht geäußert, an einem Wettbewerb teilzunehmen, beispielsweise im Rahmen von:
Im Gegensatz zum Bewerber hat ein "Bieter " als Unternehmen bereits ein Angebot zu einer Ausschreibung abgegeben und ggf. bereits Vertragsverhandlungen mit den Bauherrn aufgenommen. Der Bauherr im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch als Auftraggeber (mit weiterer Differenzierung beispielsweise nach öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern) angesehen, wenn die Bauleistung zur Ausführung in Auftrag gegeben wird.
Hat der Bewerber erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen und zu seinem Angebot den Auftrag als Zuschlag erhalten, wird er "Auftragnehmer" als Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber.
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