Funktion und rechtliche Grundlage
Rollstuhlrampen werden benötigt, um Menschen mit motorischen Einschränkungen, die z. B. Rollstühle oder Mobilitätshilfen nutzen, den barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Räumen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz). Aber auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Menschen mit Kinderwagen, Kinder und ältere Menschen können von Rollstuhlrampen profitieren.
Anforderungen an Rollstuhlrampen
Voraussetzung für die Nutzung von Rollstuhlrampen ist, dass diese verkehrssicher und leicht zu nutzen sind. Daher wurden in der Normierung Anforderungen an Rampenläufe, Podeste, Radabweiser und Handläufe festgelegt.
Es gilt, dass Rampenläufe keine Querneigung haben dürfen und dass ihre Neigung max. 6 % betragen darf. Das ist sowohl für private Häuser als auch für öffentliche Gebäude so geregelt. Da durch die geringe Neigung der Rampenläufe, schnell große Längen derselben erreicht werden, ist eine Umsetzung aufgrund der Platzverhältnisse z. T. nicht immer möglich. In diesen Fällen (z. B. bei Höhenunterschieden > 1 m) sind Hebebühnen oder Aufzüge eine Alternative.
Beim Bau von Podesten im Verlauf einer Rampe im Freien ist deren Entwässerung zu gewährleisten. Zudem sind Mindest-Bewegungsflächen am Anfang und Ende der Rampen und eine Mindestbreite von 1,20 m definiert, um ein sicheres Auf- und Abfahren sowie Befahren der Rampen zu ermöglichen. Auch die Länge der Podestflächen ist normiert.
Radabweiser sind an Rampen vorgeschrieben, die nicht durch eine Wand begrenzt werden. Die Radabweiser sollen verhindern, dass der Rollstuhl auf einer Seite von der Rampe abkommen kann.
Handläufe sind an beiden Seiten der Rollstuhlrampe notwendig. Wichtig ist, dass sie griffsicher und gut zu umgreifen sind. Eine Verletzungsgefahr sollte nicht bestehen. Form, Durchmesser und Höhe von Handläufen sowie deren Abstände zu Wänden sind in der Normierung geregelt. Auch ist festgelegt, dass Handläufe an Rampen abgerundete Abschlüsse haben müssen.
Rollstuhlrampe aus Metall mit Gitterrostbelag, beidseitigem Handlauf aus Stahl
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Materialien zum Bau von Rollstuhlrampen
Metallrollstuhlrampen werden aus nichtrostendem Stahl, verzinktem und beschichtetem Stahl hergestellt. Metallrampen erhalten einen Belag aus Tränenblech, Lochblech, einem Gitterrost oder einem Blechprofilrost, um sie rutschsicher zu machen.
Die Geländer für Rollstuhlrampen werden aus Aluminium, verzinktem oder nichtrostendem Stahl ausgeführt.