Lohn / Tarif / Rente

Sozialgehälter

Was sind Sozialgehälter?

Sozialgehälter sind Zahlungen, die über den im Tarifvertrag festgelegten Lohn hinausgehen und zusätzliche Leistungen enthalten. Das können beispielsweise Zuschüsse für Altersvorsorge, Krankenversicherung oder Weiterbildung sein.
Die Höhe der Sozialgehälter hängt von der Größe und dem wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens ab. Sie können auch von Betriebsrat oder Gewerkschaften im Baugewerbe verhandelt werden.
Die Sozialgehälter umfassen im Bauunternehmen gesetzliche sowie tariflich bedingte Gehaltszahlungen an Angestellte und Poliere, die nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung gebunden sind.

Diese Leistungen können Sozialgehälter enthalten

Dabei handelt es sich im Einzelnen in Unternehmen des Bauhauptgewerbes im Geltungsbereich der RTV-Angestellte im Baugewerbe beispielsweise um Gehaltszahlungen für zu bezahlende Tage bzw. Beträge für:
  • gesetzliche und regionale Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage
  • Urlaubstage, im Bauhauptgewerbe nach § 10 im RTV-Angestellte
  • tarifliche und gesetzliche Ausfalltage mit Bezug auf § 4 RTV-Angestellte, z. B. für Freistellungen für Arztbesuche, Freistellungen aus familiären Gründen, Freistellung für Behördengänge und Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern
  • Ausfalltage abgeleitet aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch
  • Ausfalltage innerhalb sowie außerhalb der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe, jedoch nur für aufsichtsführende Poliere
  • Ausfalltage wegen Kurzarbeit
  • Krankheitstage mit Gehaltsfortzahlungsanspruch
  • 13. Monatseinkommen im Baugewerbe als Gehaltszusatzeinkommen
  • zusätzliches Urlaubsgeld nach § 10 Nr. 6 im RTV-Angestellte
  • ein pauschaler Zuschlag von 0,5 % des Tarifgehalts als Wegstreckenentschädigung (WE) noch geltend bis 31. Dezember 2022 nach TV-Gehalt vom 5. November 2021
  • ein Berufsbildungsbeitrag im Baugewerbe an die Sozialkassen monatlich von 18 Euro je Angestellten für das Berufsbildungsverfahren
  • ggf. weitere vorgesehene betriebliche Sozialgehälter, z. B. ein außertarifliches Weihnachtsgeld oder Gratifikationen

Sozialgehälter in der Kalkulation

Die Sozialgehälter gelten zusammen mit den Gehältern als Basis für die sozial- und gehaltsgebundenen Kosten bei der Berechnung des Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten.
In der Musterberechnung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) für die Berechnung des Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten im Bauhauptgewerbe werden die Sozialgehälter im Abschnitt 2.1 ausgewiesen.
Sie umfassen im Bauhauptgewerbe beispielsweise für 2022 (Stand Juli) mit Bezug auf die Gehaltskosten als Basis im Durchschnitt differenziert nach den Tarifgebieten in
  • Westdeutschland für:
    • Angestellte 33,76 %
    • Poliere (tatsächlich) 34,59 % und Poliere (aufsichtsführend) 41,17 %,
  • Ostdeutschland für:
    • Angestellte 30,01 %,
    • Poliere (tatsächlich) 29,82 % und Poliere (aufsichtsführend) 36,40 %.
Betriebsindividuell können die Werte abweichen und sollten auch diesbezüglich bestimmt bzw. geprüft werden.
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