Lohn / Tarif / Rente

Sozialgehälter im Baugewerbe

Sozialgehälter sind Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht an Arbeitsleistungen gebunden sind. Urlaubstage, Feiertage und Freistellungen gehören beispielsweise dazu.

Was sind Sozialgehälter?

Sozialgehälter sind Zahlungen, die über das im Tarifvertrag festgelegte Gehalt hinausgehen. Sie sind nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung gebunden. Sozialgehälter sind im Bauunternehmen – wie auch die Sozialkosten im Baugewerbe – Bestandteil der Gehaltszusatzkosten und vom Arbeitgeber zu tragen.
Sozialgehälter im Bauunternehmen sind Bestandteil der Gehaltszusatzkosten und vom Arbeitgeber zu tragen.
Sozialgehälter im Bauunternehmen sind Bestandteil der Gehaltszusatzkosten und vom Arbeitgeber zu tragen. Bild: © f:data GmbH

Was zählt zu Sozialgehältern?

Die Sozialgehälter umfassen speziell im Bauhauptgewerbe (im Geltungsbereich des RTV-Angestellte im Baugewerbe) folgende gesetzlich sowie tariflich bedingte Zahlungen für Tage bzw. Beträge:
  • gesetzliche und regionale Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage
  • Urlaubstage (nach § 10 im RTV-Angestellte)
  • tarifliche und gesetzliche Ausfalltage mit Bezug auf § 4 RTV-Angestellte, z. B. für Freistellungen für Arztbesuche, Freistellungen aus familiären Gründen, Freistellung für Behördengänge und Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern
  • Ausfalltage abgeleitet aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch
  • Schlechtwettertage außerhalb des Schlechtwetterzeitraums im Baugewerbe, jedoch nur für aufsichtsführende Poliere
  • Ausfalltage wegen Kurzarbeit
  • Krankheitstage mit Gehaltsfortzahlungsanspruch
  • 13. Monatseinkommen im Baugewerbe
  • zusätzliches Urlaubsgeld (nach § 10 Nr. 6 im RTV-Angestellte)
  • Wegstreckenentschädigung für Arbeits- bzw. Baustellen mit Übernachtung nach § 7 RTV-Angestellte seit 1. Januar 2023
  • ein Berufsbildungsbeitrag im Baugewerbe an die Sozialkassen monatlich von 18 Euro je Angestellten für das Berufsbildungsverfahren.
In weiteren Gewerken wie für das Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Maler-, Parkettleger-, Schreiner-, Klempner- und Steinmetzhandwerk gelten eigenständige Tarifverträge zur Entlohnung. Danach leiten sich auch teils Unterschiede nach deren Regelungen und Umfang der Sozialgehälter gegenüber dem Bauhauptgewerbe ab.

Wie hoch sind Sozialgehälter?

Die Sozialgehälter können dem Umfang nach in Prozent zur Basis Gehaltskosten bemessen werden. Für das Bauhauptgewerbe erfolgt der Ausweis jährlich in den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zu Gehaltszusatzkosten im Abschnitt 2., ebenfalls differenziert nach Angestellten sowie nach tatsächlich und aufsichtführenden Polieren.

Wie werden Sozialgehälter in der Kalkulation berücksichtigt?

Für die Sozialgehälter wird zusammen mit den Sozialkosten für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe ein Zuschlagssatz für Gehaltszusatzkosten zur Basis Gehälter im Bauhauptgewerbe berechnet. Danach werden Gehaltskosten aus Gehältern und bezuschlagten Gehaltszusatzkosten in der Regel für die Angebotskalkulation in den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) berücksichtigt.
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