Lohn / Tarif / Rente

Gehaltskosten im Baugewerbe

Gehaltskosten fallen im Unternehmen für die Angestellten an. Wie sie sich zusammensetzen und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Was sind Gehaltskosten?

Die Gehaltskosten umfassen in Bauunternehmen all jene Kosten, die mit der Beschäftigung verbunden sind und vom Unternehmen zu tragen sind für:
  • technische und kaufmännische Angestellte,
  • Poliere (tatsächlich und aufsichtführend) und für die
  • kaufmännisch Auszubildenden.
Poliere werden im Bauhauptgewerbe als Aufsichtspersonen in der Bauausführung meistens auf wechselnden Baustellen eingesetzt. Sie erhalten wie Angestellte ein Gehalt, wenn sie eine spezifische Ausbildung durchlaufen und danach einen Abschluss bei der IHK – Industrie- und Handelskammer erhalten haben. Sie werden dann oft auch als „geprüfte Poliere“ bezeichnet. Demgegenüber gilt ein Werkpolier (analog der Baumaschinen-Fachmeister) im Bauhauptgewerbe als ein gewerblicher Arbeitnehmer und kein Gehalts-, sondern Lohnempfänger.
Der Einsatz von Angestellten und Polieren ist möglich in der Geschäftsleitung, auf  Baustellen sowie in den Hilfs- und Nebenkostenstellen. Es kann auch eine Abordnung in eine Normal-ARGE vorgesehen werden.

Regelungen in Tarifverträgen

Für Unternehmen im Bauhauptgewerbe nach dem betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes gelten:
  • arbeitsrechtliche Regelungen im „Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte im Baugewerbe)“, u. a. zum Arbeitsverhältnis, zur Einordnung in Gehaltsgruppen, zur Arbeitszeit, wobei dieser RTV nicht als allgemeinverbindlich gilt,
  • zur Vergütung die Entgelttarifverträge nach TV-Gehalt vom 14. Juni 2024, geltend ab 1. Mai 2024 mit Erhöhungen in Stufen bis 31. März 2027, differenziert nach den Tarifgebieten:
    • Deutschland-West,
    • Deutschland-Ost,
    • Land Berlin und
    • eigenständigen Tarifverträgen in Bayern.
Spätestens zum 1. April 2026 soll ein bundeseinheitliches Niveau erreicht werden. Liegt zum Unternehmen keine Tarifbindung vor, kann eine Vergütung frei vereinbart werden.
In weiteren Gewerben gelten eigenständige Tarifverträge sowie Entgelttarifverträge, einschließlich zum Mindestlohn, z. B.:
Gehaltskosten, die ein Arbeitgeber für die Vergütung seiner Arbeitnehmer trägt, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Gehaltskosten, die ein Arbeitgeber für die Vergütung seiner Arbeitnehmer trägt, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Bild: © f:data GmbH

Bestandteile von Gehaltskosten

Größter Bestandteil der Gehaltskosten sind die monatlich vom Unternehmen zu zahlenden Bruttogehälter und Ausbildungsvergütungen, wie im Arbeitsvertrag festgelegt. Zu deren Entwicklung im Bauhauptgewerbe ab 1. Mai 2024 können Sie hier Details lesen.
Weitere Bestandteile der Gehaltskosten sind:

Gehaltskosten in der Betriebsabrechnung

Nachzuweisen sind die Gehaltskosten in der Baubetriebsrechnung.
Die Inhalte der Gehaltskosten sind nachzulesen in:
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Hier auf einem Blick »

Gehaltskosten in der Baukalkulation

In der Baukalkulation werden die Gehaltskosten berücksichtigt in den Zuschlägen bzw. Umlagen für die Baustellengemeinkosten (BGK) und / oder Allgemeine Geschäftskosten (AGK). Sofern Gehaltskosten für Poliere mit in den Kalkulationslohn eingerechnet werden, können sie auch Bestandteil der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) sein.
Die Gehaltskosten der Angestellten und Poliere können unterschiedlich hoch in den jeweiligen Kalkulationselementen einbezogen bzw. ausgewiesen werden:

Kalkulationszuschläge nach Musterberechnungen

In den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) werden Aussagen mit unterschiedlich hohen Zuschlagssätzen für die Gehaltszusatzkosten nach den Tarifgebieten Deutschland-West und Ost zur Berücksichtigung bei der Baukalkulation getroffen.
In den Musterberechnungen wird jährlich ein durchschnittlicher Ansatz zu den Gehaltszusatzkosten ausgewiesen. Unter Gehaltszusatzkosten sind die Werte für 2024 angeführt.
Sie werden aber jeweils im Unternehmen unterschiedlich hoch sein. Sie sollten deshalb auch grundsätzlich betriebsindividuell berechnet und bei der Angebotskalkulation angesetzt werden.

Gehaltskosten in Einzelunternehmen

Hinsichtlich der Gehaltskosten liegt eine gesonderte Situation bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften vor. Der Einzelunternehmer bzw. Bauhandwerksmeister als Inhaber ist kein Angestellter und folglich kein Gehaltsempfänger.
Tipp aus der Praxis

„In diesem Fall sollte ein vergleichbares Entgelt für die Tätigkeit des Inhabers als kalkulatorischer Unternehmerlohn in den Kosten geplant bzw. statistisch angesetzt werden, damit kalkulatorische Vergleichbarkeit zu betrieblichen Aussagen sowie bei der Baukalkulation gewahrt bleibt.“
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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