Buchhaltung / Rechnungswesen

Stationär Beschäftigte im Baubetrieb

Als stationär beschäftigte Arbeitnehmer gelten in einem Baubetrieb überwiegend nicht auf Baustellen eingesetzte Arbeitnehmer. Sie werden vorrangig beschäftigt in
  • Hilfsbetrieben bzw. Hilfskostenstellen wie Bauhöfe, Werkstätten, Magazine, Geräteabteilung, als Kraftfahrer im LKW-Fuhrpark u. a. sowie
  • Nebenbetrieben bzw. Nebenkostenstellen wie Produktionsstätten für Fertigteile und Fertigbeton, Sand- und Kiesgruben, betriebliche Mörtelwerke, betrieblicher Baustoffhandel u. a.
Diese Beschäftigten in Unternehmen des Bauhauptgewerbes werden mit Bezug auf § 3 der Tarifverträge zur Regelung der Löhne im Baugewerbe (TV Lohn West, Berlin und Ost) nur im Tariflohn (TL) bezahlt und nicht nach dem Gesamttarifstundenlohn (GTL). Für sie entfällt der Bauzuschlag (BZ), soweit dadurch der jeweilige Mindestlohn im Baugewerbe nicht unterschritten wird.
Werden diese Beschäftigten jedoch zeitweilig auf Baustellen eingesetzt, dann erhalten sie auch für die auf den Baustellen geleisteten Arbeitsstunden den Gesamttarifstundenlohn einschließlich Bauzuschlag.
Im Sonderlohngebiet Hamburg erhalten gewerbliche Arbeitnehmer in Fertigbaubetrieben einen jeweils um 0,04 € erhöhten Tarifstundenlohn sowie auch GTL.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere