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Stoffkosten in EFB-Preisblättern

Stoffkosten in EFB-Preisblättern sind die Kosten für Einbaustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe – oft auch Materialkosten genannt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation.

In welchen Preisblättern werden Stoffkosten angegeben?

Der Auftraggeber oder Besteller eines Bauvorhabens kann zum Angebot des Bieters eine Angebotskalkulation verlangen. Herangezogen werden können die im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) ausgewiesenen ergänzenden Formblätter (EFB-Preis) 221 bis 223 oder auch eine Urkalkulation.
Ob die EFB-Formblätter 221 oder 222 infrage kommen, richtet sich nach der Wahl des Kalkulationsverfahrens – Zuschlagskalkulation oder Endsummenkalkulation. Das EFB-Formblatt 223 kann nach beiden Verfahren aufgestellt werden.

Kalkulation der Stoffkosten in den EFB-Formblättern

Hauptsächlich sind für Bauleistungen Einbaustoffe (wie z. B. Ziegel, Betonelemente oder Fliesen) erforderlich. Sie werden für eine Teilleistung nach Ausschreibung im Leistungsverzeichnis (LV) für eine Baumaßnahme direkt kalkuliert. Der Ausweis erfolgt innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).
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Die Einbaustoffe lassen sich berechnen auf Grundlage eines:
Bauhilfsstoffe (wie z. B. für Rüstung, Schalung und Verbau) können im Unternehmen als eigener Bestand vorhanden sein oder von Dritten angemietet werden.
Unabhängig davon lassen sie sich ebenfalls direkt je ausgeschriebener Teilleistung bestimmen und innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) ausweisen.
Zur Berechnung sind heranzuziehen:
  • die Bedarfsmengen je Kalkulationseinheit (z. B. m² Schalung),
  • der jeweilige Abschreibungssatz für z. B. eigene Schalung oder
  • die Mietsätze für gemietete Schalung.
Die Betriebsstoffe (wie Energie-, Treib-, Kraft- und Schmierstoffe) fallen überwiegend beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten an.
Die Kosten der Betriebsstoffe können bei der Kalkulation unterschiedlich in die Kalkulationselemente einbezogen bzw. ausgewiesen werden, so innerhalb der:
Zu den Stoffkosten gehören zum Beispiel Mietsätze für gemietete Schalungen.
Zu den Stoffkosten gehören zum Beispiel Mietsätze für gemietete Schalungen. Bild: © f:data GmbH

Stoffkosten im EFB-Formblatt 221

Das EFB-Formblatt 221 ist heranzuziehen bei einfacher und differenzierter Zuschlagskalkulation.
Ausgewiesen werden im Formblatt 221 im:
  • Abschnitt 3 unter Tz. 3.2 die Summe aller direkt kalkulierten Kosten,
  • Abschnitt 2 die Zuschläge auf die Summe der Stoffkosten unter Tz. 2.1 bis 2.4 und
  • insgesamt, umfassend Zuschläge für BGK, AGK sowie W & G, einschließlich dem betriebsbezogenen und leistungsbezogenen Wagnis.

Stoffkosten im EFB-Formblatt 222

Bei Anwendung der Endsummenkalkulation werden im EFB-Formblatt 222 ausgewiesen:
  • die Stoffkosten als Summe der direkt kalkulierten Kosten für Einbau- und Bauhilfsstoffe als EKT im Abschnitt 2 unter Tz. 2.2,
  • direkt ermittelte Stoffkosten (sowohl für Einbau- und Bauhilfsstoffe als auch Betriebsstoffe) für Teilleistungen der Baustelleneinrichtung als Bestandteile der BGK im Abschnitt 3 unter Tz. 3.1,
  • ggf. bauauftragsbezogene Kosten für Betriebsstoffe als Bestandteil der AGK im Abschnitt 3 unter Tz. 3.2 und
  • Zurechnung von Umlagen der BGK, AGK sowie W & G auf die EKT der Stoffkosten im Abschnitt 2 unter Tz. 2.2.

Stoffkosten im EFB-Formblatt 223

Die Stoffkosten werden im EFB-Formblatt 223 in Spalte 7 als Bestandteil der Einheitspreise (EP) für jede angeführte Teilleistung als Position mit Ordnungszahl im LV-Bereich ausgewiesen.
Die Teilkosten der EP umfassen die direkt kalkulierten Stoffkosten und die darauf zugerechneten Zuschläge bzw. Umlagen (von BGK, AGK, W & G) nach den Aussagen im EFB-Formblatt 221 oder 222. Die Teilkosten für die Einheitspreise (EP) werden jeweils ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Beispiele

Beispiele zu ausgefüllten EFB-Formblättern mit zugehörigen Erläuterungen sind dargestellt unter:
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Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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