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Stoffkosten in EFB-Preisblättern

Die Stoffkosten können für Bauleistungen anfallen einerseits für Einbaustoffen und zum anderen auch für Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe. Sie kommen in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) zum Ausweis:
  • insgesamt für die Einbaustoffe sowie Bauhilfsstoffe (wie für Schalung, Rüstung u. a.) in Zeile 3.2 im Formblatt 221 (bei Zuschlagskalkulation) sowie in Zeile 2.2 im Formblatt 222 (bei Endsummenkalkulation) im Umfang und Bestandteil der direkt bestimmten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) sowie darauf zu verrechnender Zuschläge bzw. Umlagen für die Gemeinkosten (BGK, AGK) sowie von Gewinn und Wagnis,
  • für den direkt berechneten Umfang für die Baustelleneinrichtung (BE) in Zeile 3.1.3 im Formblatt 222 im Rahmen und als Bestandteil der Baustellengemeinkosten (BGK),
  • insgesamt für Einbaustoffe sowie Bauhilfsstoffe in Spalte 7 im Formblatt 223 (Aufgliederung von Einheitspreisen) als Teilkosten im Einheitspreis (EP) in € für die einzelnen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) als Summe aus kalkulierten Stoffkosten zuzüglich darauf verrechneter Zuschläge bei Zuchlagskalkulation (aus Formblatt 221) bzw. zugerechneten Umlagen bei Endsummenkalkulation (aus Formblatt 222) von Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnissen.
Die Einbaustoffe lassen sich berechnen unter Heranziehung eines:
  • Mengenansatzes wie dem Materialverbrauch in kg, m³ u. a. je Mengeneineit der Leistungspositionen des LV als innere Mengen und
  • Wertansatzes wie den Materialpreisen frei Baustelle in € je Mengeneinheit der Positionen im LV.
Bei Bauhilfsstoffen sind herenzuziehen die Bedarfsmengen je Kalkulationseinheit (z. B. m² Schalung) und dem Abschreibungssatz für z. B. eigene Schalung oder den Mietsätzen für gemietete Schalung u. a.
Im Gegensatz zu den Einbaustoffen und Bauhilsstoffen werden die Betriebsstoffe wie Energie-, Treib-, Kraft- und Schmierstoffe u. a. überwiegend beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten bei der Bauausführung anfallen und dann wie folgt ausgewiesen:
  • für Leistungsgeräte wie für Bagger, Putzmaschine u. a. zusammen mit den Vorhaltekosten eigener Geräte oder den Mietkosten für angemietete Geräte im Rahmen der EKT,
  • für Bereitstellungsgeräte wie für die Baustelleneinrichtung im Rahmen der BGK,
  • für Hilfs- und Betriebsstoffe in der Leitung und Verwaltung des Bauunternehmens als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).
Beispiele zu ausgefüllten EFB-Preisformblättern und zugehörigen Erläuterungen sind einsehbar unter:
Beim korrekten Ausfüllen der EFB-Blätter hilft Ihnen die Software nextbau. Sie ermöglicht ein direktes Ausfüllen sowie Überprüfen der ergänzenden Formblätter Preise 221 bis 223. Weiterhin sind verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
Weiterhin sind unter Downloads verschiedene tabellarische Beispiele für die Aufbereitung stoffbezogener Aussagen angeführt, die unmittelbar für die eigene Kalkulation herangezogen werden können.
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