Normen

Technikfläche (TF)

Die Technikfläche (TF) umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) den „Anteil der Netto-Raumfläche (NRF), für die technischen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung des Bauwerks“.
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in www.baunormenlexikon.de aufgerufen werden.
Die Klimaanlage ist eine technische Anlage zur Versorgung dieses Gebäudes und steht somit auf einer Grundfläche, die der Technikfläche (TK) zugehörig ist.
Die Klimaanlage ist eine technische Anlage zur Versorgung dieses Gebäudes und steht somit auf einer Grundfläche, die der Technikfläche (TK) zugehörig ist.
Bild: © f:data GmbH

Zugehörige und nicht zugehörige Flächen

Zugehörig sind nach Tz. 4.7.6 in der DIN 277 auch Grundflächen, die als Ergänzung zum Betrieb technischer Anlagen bei der Ver- und Entsorgung des Bauwerks unmittelbar erforderlich sind, beispielsweise Lagerflächen für Brennstoffe und Löschwasser.
Der Technikfläche nicht zuzuordnende Flächen sind andererseits Flächen für technische Anlagen oder Einbauten, die der Steuerung oder dem Betrieb spezifischer Geräte und Anlagen dienen, z. B. EDV-Serverraum, Kompressorraum für eine Druckluftanlage und Schalträume für medizinische Einrichtungen. Flächen der zuletzt genannten Anlagen werden der Nutzungsfläche (NUF) zugeordnet. Das gilt ebenfalls dann, wenn im Bauwerk zugleich technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke mit untergebracht werden, beispielsweise Wärmeversorgungsanlagen, Wasser- und Gasanlagen, Starkstromanlagen.

Berechnung der Technikfläche (TF)

Zur Ermittlung der Technikfläche (TF) sind die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in Höhe der Oberkanten der Boden- bzw. Deckenbeläge heranzuziehen. Besteht ein Bauprojekt aus mehreren funktional, räumlich oder wirtschaftlich abgrenzbaren Bauwerken oder Bauabschnitten, so sind die Flächen jeweils getrennt zu bestimmen.
Die Genauigkeit der Flächenermittlung wird sich nach dem Stand der Bauplanung (beispielsweise Entwurfs- oder Ausführungsplanung) und den dafür erarbeiteten jeweiligen Planungsunterlagen richten. Die herangezogenen Planungsunterlagen sind dafür anzugeben.
Die Technikflächen können ggf. auch für spezielle Anlagen als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen herangezogen werden, beispielsweise im Rahmen der Kostengruppen 400 "Bauwerk – Technische Anlagen".
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

DIN 277 sicher aktuell…

DIN 277 online bei baunormenlexikon.de
DIN 277 online bei baunormenlexikon.de
Bild: © f:data GmbH
Alle Regeln, Begriffe und Definitionen für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Originaltext: DIN 277 bei baunormenlexikon.de. Mit Hinweisen zu Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe.
Zusätzlich 2.000 weitere Baunormen, DIN, VOB/C, VDI-Richtlinien, Dachdecker-Fachregeln, Landesbauordnungen. Genau das Wesentliche viel günstiger.
Jetzt kostenlos anmelden »

Verwandte Fachbegriffe

Grundflächen des Bauwerks
Definition der Grundflächen nach DIN 277 Zu den Grundflächen des Bauwerks rechnen nach Tz. 3 und 4 in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) die: Brutto-Grundfläche (BGF) als Gesamtfläche aller...
Netto-Raumfläche (NRF)
Die Netto-Raumfläche (NRF) in m² umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) einen Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF) aller Geschosse oder eines Teilbereichs des Bauwerks. Sie gliedert sich ...
Brutto-Grundfläche (BGF)
Die Brutto-Grundfläche (BGF) wird in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) definiert. Benötigt wird die Brutto-Grundfläche als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 27...
Nutzungsfläche (NUF)
Die Nutzungsfläche (NUF) umfasst mit Bezug auf Tz. 3.5 in der DIN 277– Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) den "Anteil der Netto-Raumfläche (NRF), der der Zweckbestimmung des Bauwerks dient". Die DIN 277 ka...
DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau
Die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (Ausgabe August 2021) - definiert und erstreckt sich auf die: Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau und Grundflächen des Grundstücks. Sie ersetzt die vorherige Ausgabe der DI...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere