Baurecht / BGB

Textform

Die Anforderungen zur Textform als Erklärungen zu Rechtsgeschäften werden in § 126b BGB bestimmt. Danach "muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden". Aufzuführen ist dies durch die Person des Erklärenden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar zu machen.
Eine eigenhändige Unterschrift ist bei der Textform nicht erforderlich, wodurch sich die Textform von der Schriftform nach § 126 BGB unterscheidet. Praktisch dient die Textform vor allem für die Übermittlung von Mitteilungen, Aus- und Beschreibungen u. a., wenn sie gesetzlich für bestimmte Geschäfte vorgeschrieben wird. Die dabei zu stellenden Anforderungen sind meistens gering.
Wichtig ist bei der Textform die Möglichkeit der dauerhaften Wiedergabe, beispielsweise inform von:
  • Briefen, Schriftstücken, Telegrammen, Telefaxen, aber auch von SMS-Nachrichten und E-Mails,
  • gespeicherten Daten auf DVDs, USB-Sticks, PC-Festplatten, anderen elektronischen Speichermedien.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Textform"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§ 16) und solche, deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden. Die übrigen Bieter sind zu unterrichten, sobald der Zuschlag erteilt worden ist.(2) Auf ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn: kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, andere schwerwiegende Gründe bestehen. (2) Die Bewerber und Bie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn: kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, andere schwerwiegende Gründe bestehen. (2) 1. Die Bewerber und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Rahmen einer nach dieser Vergabeordnung anwendbaren Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschlie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18327 (2023-09)
3.1.1 Die Wahl des Bauablaufs, der einzusetzenden Geräte sowie der verwendeten Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen und deren Beseitigung sind Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten das gewählte Verfahren und die gep...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18329 (2023-09)
3.2.1 VorhaltenDie Verkehrssicherungseinrichtungen sind für den vertraglichen Gebrauch im vereinbarten Zeitraum bereitzustellen.3.2.2 InstandhaltenDie Verkehrssicherungseinrichtungen sind während der vereinbarten Vorhaltezeit instand zu halten. Insta...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlichkeit nicht unter zehn Kalendertagen. Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Besichtigung von Baustellen oder die Be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Ang...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bewerber, deren Bewerbung abgelehnt wurde, sowie Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§ 16 EG), und solche, deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden.(2) Der Auftraggeber hat die betroff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Software zur Erfassung und Verarbeitung von An- und Abwesenheitszeiten einschl. Hinterlegen der Software auf einem Datenträger, der nicht verändert werden kann, sämtliche Texte auf allen Bildschirmen, allen Displays sowie auf Papierausdrucken und in ...
Abrechnungseinheit: St

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