HOAI

Honorar nach HOAI bei Leistungsänderungen

Honorar nach HOAI bei Leistungsänderungen
Bild: © f:data GmbH
Der beauftragte Umfang von Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauplanung kann sich ändern und eine Vergütungsanpassung nach sich ziehen. Bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag (als Werkvertrag nach §§ 650 p bis 650 t BGB) gelten zu Vergütungsanpassungen die Regelungen nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung.
Bezog sich der vertragliche Leistungsumfang auf Grundleistungen nach HOAI und einigten sich Auftragnehmer und Besteller als Vertragspartner während der Laufzeit des Vertrags darauf, dass der Leistungsumfang zu ändern ist, so ändert sich mit Bezug auf den aktualisierten § 10 Abs. 1 HOAI 2021 (heranzuziehen seit 1. Januar 2021) auch die Honorarberechnungsgrundlage für die Grundleistungen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich auch die anrechenbaren Kosten nach HOAI, Flächen oder Verrechnungseinheiten ändern. Der veränderte Leistungsumfang zu den zu erbringenden Grundleistungen und die Honoraranpassung sind in Textform anzupassen.
Einigen sich die Vertragspartner weiterhin über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten ändern, ist das Honorar für diese Grundleistungen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI ebenfalls in Textform zu vereinbaren.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere