Leistungsänderungen nach HOAI Der beauftragte Umfang der Planungsleistungen nach HOAI kann sich ändern. Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer als Vertragspartner während der Laufzeit des Vertrags darauf, dass der Umfang der beauftragten Leistung zu ändern ist, so ist mit Be...
Änderung des Bauentwurfs Im Rahmen der Bauplanung können Änderungen des Bauentwurfs erforderlich sein und beispielsweise resultieren aus: neuen Zeichnungen und Bauplänen, beispielsweise wird anstelle einer rechteckigen Stütze eine runde Stütze gefordert, koordinatorischen ...
Bauentwurf Ein Bauentwurf umfasst: einerseits alle Planungsunterlagen und Baupläne sowie, andererseits alle Unterlagen, Erklärungen und Äußerungen, die dem Vertrag zugrunde liegen. Die Erarbeitung des Bauentwurfs erfolgt von einem Entwurfsverfasser, syno...
Architekten- und Ingenieurvertrag Der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde im Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 erstmals eigenständig als werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp eingeführt, gewissermaßen im Werkvertragsrecht eingeordnet. Die spezifischen Vorschriften werde...
Nachtragsmanagement beim Auftraggeber Das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber (AG) wird zunächst bestimmt durch Aufgaben, die sich: einerseits für den öffentlichen Auftraggeber aus einem VOB-Vertrag sowie, zum anderen für den Besteller und Verbraucher bei einem Vertrag auf...
Vergütungsanpassung bei angeordneten Architektenleistungen Der Besteller als Auftraggeber zu Planungs- und Überwachungsleistungen bei Architekten und Ingenieuren als Unternehmer bzw. Bauplaner kann mit Bezug auf das Werk- und Bauvertragsrecht nach BGB ab 2018 Änderungen zum Architektenvertrag anordnen. In § ...
Vergütung von Änderungsleistungen des Architekten nach der „neuen“ HOAI 05.05.2022 I) Nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019, die feststellte, dass Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat, weil es bis Ende 2009 nicht die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für die Honorarberechnung aufhob...
Planernachtrag wegen 41 Monate Bauzeitüberschreitung 31.10.2015 Ein Architekt verklagt die Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden "Auftraggeber") wegen zusätzlichen Honorars aus Bauzeitverlängerung um (sage und schreibe) 41 Monate (LG Lübeck, Urteil vom 26.02.2015 - 12 O 82/14). Der Architekt stützt seinen Ansp...