Schriftformempfehlungen zur VOB/B Die sachgerechte Abwicklung von Bauaufträgen erfordert den schriftlichen Abschluss des Bauvertrags . Bei öffentlichen Auftraggebern wird in der Regel dem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt, demgegenüber ist sie bei Verträgen mit Verbrauchern nicht p...
Schriftformerfordernis bei BGB- Bauverträgen Die Schriftform nach § 126 BGB - zu unterscheiden von der Textform nach § 126b BGB - wird in verschiedenen Regelungen und Gesetzen vorgeschrieben. In Verbindung mit Bauverträgen gemäß Werks- und Bauvertragsrecht nach BGB ab 2018 sind folgende Vorgabe...
Schriftformerfordernisse zur VOB/B Für eine sachgerechte Abwicklung von Bauaufträgen wird zunächst vorausgesetzt, dass ein Bauvertrag schriftlich fixiert und abgeschlossen wird. Bei öffentlichen Auftraggebern wird in der Regel dem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt, demgegenüber ist ...
Teilkündigung zum Bauvertrag Vertraglich vereinbarte Bauleistungen können vom betreffenden Auftraggeber (AG) nicht nur insgesamt, sondern auch zu Teilen gekündigt werden. Eine Teilkündigung zum Bauvertrag kann durch den Auftraggeber erfolgen: ... Die Betonung des "abgrenzba...
Kündigung des Bauvertrags durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer kann – im Gegensatz zum Auftraggeber – den Bauvertrag nicht frei und ohne Angabe von Gründen kündigen. Auftragnehmer dürfen nur aus wichtigem Grund kündigen. ...
Architekten- und Ingenieurvertrag Der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde im Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 erstmals eigenständig als werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp eingeführt, gewissermaßen im Werkvertragsrecht eingeordnet. Die spezifischen Vorschriften werde...
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024