Bauplanung

Frei vereinbare Honorare

Frei vereinbare Honorare
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Honorare als Vergütung von Leistungen der Bauplanung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der Regelungen in der HOAI können grundsätzlich in Textform frei nach § 7 in der novellierten HOAI-2021 vereinbart werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Die in den Honorartafeln jeweils in einer Honorarspanne ausgewiesenen Von-Bis-Werte sind „Orientierungswerte“. Sie sind nicht mehr als „Mindest- und Höchstsätze“ zu verstehen und nicht mehr verbindlich vorzugeben. Honorare können auch für Besondere Leistungen nach HOAI frei vereinbart werden, wobei aber grundsätzlich die Wirtschaftlichkeit der Leistung zu beachten ist.
Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach HOAI der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart. Ist der Auftraggeber jedoch ein Verbraucher, so ist er vom Auftragnehmer nach § 7 Abs. 2 HOAI-2021 vor Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung zur Honorarvereinbarung nach HOAI darauf in Textform hinzuweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar, als in den Honorartafeln angegeben, vereinbart werden kann.
Grundsätzlich sind die Honorartabellen der HOAI heranzuziehen, soweit mit der HOAI ein Preisrecht für Leistungen vorgeschrieben ist. Freie Honorare können folglich vereinbart werden für:
  • in der HOAI nicht angeführte und beispielsweise darüber hinausgehende Leistungen bei der Bauplanung,
  • Besondere Leistungen und
  • Leistungen zu Leistungsbildern im nicht verbindlichen Teil der HOAI.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Frei vereinbare Honorare"

Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Personen, die als Schadstoffgutachter und/oder Sanierungsplaner tätig sind, müssen eine mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung aufweisen und zusätzlich über einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Der Koordinator ist zur Abwehr gegenseitiger Gefährdungen durch Schadstoffe ergänzend zum Sanierungsplaner tätig, wenn Tätigkeiten von mehreren Firmen gleichzeitig ausgeführt werden. Dazu ist die Stellung des Koordinators im Planungs- und Bauleitungs...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Die Aufgaben des Planers orientieren sich an dem Leistungsbild der AHO-Heft 18 [3]. Hierzu gehört insbesondere eine Bestandsaufnahme. Diese umfasst nach der Erkundung eine Beschreibung der Bauteile und Baustoffe. Auf wichtige Planungsleistungen im Be...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

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