Baubetrieb/Bauunternehmen

Totalunternehmer (TU)

Bei einem Totalunternehmer (TU) werden alle Verantwortlichkeiten der Bauobjektplanung und der Bauausführung auf einen Bauunternehmer als Auftragnehmer konzentriert. Der TU übernimmt außer der Bauausführung auch Leistungen der Bauplanung einschließlich Bauentwurf und ggf. Vorentwurf. In Verbindung mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung (mit Leistungsprogramm) kommt ein TU oft als Vertragspartner bei Großbauvorhaben in der Praxis vor. Wichtig dabei bleibt vor allem, dass innerhalb im Voraus bestimmter wirtschaftlicher Grenzen eine optimale Bauplanung und Ausführung umgesetzt wird.
Im Wohnungsbau ist oft eine objektneutrale Totalunternehmerschaft anzutreffen, indem Fertighäuser angeboten werden, die der Kapazität und den Möglichkeiten des Bauunternehmens entsprechen, was wiederum das Marketing vereinfacht. Der Umfang der Bauleistungen reicht - wie im Schlüsselfertigbau (SF-Bau) - bis zur schlüsselfertigen Übergabe an den Auftraggeber (AG) als Bauherrn bzw. Besteller.
Für die vertragliche Bindung der Bauleistungen können die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) erarbeiteten und herausgegebenen Muster-Vertragsformulare mit der Aktualisierung zum Stand: Jahr 2019 (vorher Stand: Jahr 2017) herangezogen werden:
Weiterhin wird hierzu näher unter Formulare für SF-Bau (FSB) und Verträge mit Nachunternehmern eingegangen.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Vertragsbeziehungen mit einem Totalunternehmer.
Vertragliche Beziehungen des Totalunternehmers
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