Bauvertrag / Werkvertrag

Generalübernehmer (GÜ)

Auf dem Baumarkt wird als Auftragnehmer auch der Generalübernehmer (GÜ) angetroffen. Der GÜ führt selbst in der Regel keine Bauleistungen mit gewerblichen Arbeitnehmern aus. Seine eigene Leistung besteht in Teilleistungen der Bauplanung sowie Verwaltungs- und Koordinierungsarbeiten. Die Bauleistung wird vom GÜ voll an bauausführende Unternehmen, vorwiegend an Hauptunternehmer (HU) für die Rohbauleistungen sowie an Ausbaubetriebe als Nachunternehmer (NU) oder auch gesammelt bzw. insgesamt an einen Generalunternehmer (GU) zur "schlüsselfertigen" Bauausführung vergeben.
Der GÜ handelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Mit dem Auftraggeber als Bauherr bzw. Besteller trifft er meistens eine Festpreisabsprache (Pauschalvertrag).
Der GÜ unterscheidet sich einerseits vom Generalunternehmer (GU) und zum anderen auch vom Totalunternehmer (TU).
Die vertraglichen Beziehungen veranschaulicht folgende Übersicht:
Generalübernehmer (GÜ)
Generalübernehmer (GÜ) Bild: © f:data GmbH
Zur Abfassung der Bauverträge mit dem GU, HU und den NU können auch die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) erarbeiteten und herausgegebenen Muster-Vertragsformulare herangezogen werden. Im Einzelnen betrifft es folgende Musterformulare:
  • FSB 2021-1: Generalunternehmervertrag,
  • FSB 2021-2: Beauftragung Nachunternehmer,
  • FSB 2021-3: Verhandlungsprotokoll/Nachunternehmervertrag (Sitz Inland).
Die Formulare zum Stand 2021 (vorher Stand 2019) wurden an die neuere Rechtsprechung angepasst und zur Anwendung im deutschen Schlüsselfertigbau (SF-Bau) empfohlen. Die Formulare sind elektronisch als pdf-Dateien oder in ausgedruckter Fassung beim HDB verfügbar.
Dem Formular FSB 2021-1 fällt zugleich die Bedeutung eines Schlüsselfertigstellungsvertrages zu.
Die Muster-Formulare erheben zum Inhalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall. Sie geben aber Anhaltspunkte und können auch als Prüfliste verwendet werden. Den Unternehmen steht es frei, ggf. diese Formulare oder andere Texte zu nutzen.
Bauprofessor-Redaktion
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