VOB A

Unterschwellenvergabeordnung

Die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte hat nach den Vorschriften in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO - Ausgabe 2017 - vom 2. Februar 2017) zu erfolgen. Eine neue Verfahrensordnung im Unterschwellenbereich war nach der Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich seit 16. April 2016 und den Regelungen nach VOB für Bauleistungen nach VOB Teil A zwangsläufig notwendig. Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte geltenden Verfahrensordnung vom April 2016. Die UVgO ist seit 2. September 2017 durch Auftraggeber des Bundes gemäß der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung vom 1.9.2017 des Bundesministeriums der Finanzen anzuwenden.
Mit der UVgO wurde die Bekanntmachung der vorher maßgebenden "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL /A) vom 20.11.2009" ersetzt. Unterhalb der Schwellenwerte gilt Haushaltrecht.
Erfasst werden mit der UVgO Liefer- und Dienstleistungen, die nicht Teil einer baulichen Anlage werden bzw. nicht Bauleistungen sind. Ausgenommen sind auch nicht beschreibbare freiberufliche Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen. Letztere wurden früher nach der VOF geregelt. Seit 18. April 2016 gelten hierfür die Regelungen im Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV).
Ableitend aus der UVgO erfolgten Anpassungen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) nach der ab 1. Januar 2018 anzuwendenden Ausgabe 2017 im Bereich 630 - Liefer-/Dienstleistungen -. Zu berücksichtigen sind die folgenden Formblätter zum Unterschwellenbereich:
631UVgO - Auforderung zur Abgabe eines Angebots
632 UVgO - Bewerbungsbedingungen
633Angebotsschreiben/ Angebotsschreiben - Lose - Liefer-/ Dienstleistungen
634Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/ Dienstleistungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/ Dienstleistungen
636UVgO - Unterrichtung über die Zuschlagserteilung
637UVgO - Absageschreiben nach § 46 Abs. 1 UVgO
638Informations-, Absageschreiben nach § 134 GWB
Neben redaktionellen Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe des VHB wurden 2 neue Formblätter mit dem VHB 2017 eingeführt:
  • eine formalisierte Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. 6 im Formblatt 632 analog dem Formblatt 124 für den Baubereich und
  • eine Mitteilung über die Zuschlagserteilung für die erfolglosen Bieter mit dem Formblatt 636.
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