Baurecht / BGB

Vertragsstrafe gegenüber Nachunternehmer

Ein General- bzw. Hauptunternehmer, der seinem Auftraggeber wegen Verzugs seines Nachunternehmers eine Vertragsstrafe bezahlen muss, kann den Vertragsstrafenbetrag nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht als Verzugsschaden beim Subunternehmer geltend machen. Der General- bzw. Hauptunternehmer kann aber eine von ihm verwirkte Vertragsstrafe gegenüber seinem säumigen Nachunternehmer geltend machen, wenn der Nachunternehmer selbst in die Vertragsstrafenregelung einbezogen oder mit dem Nachunternehmer vereinbart worden ist, dass im Falle einer vom Nachunternehmer zu vertretenden Terminüberschreitung er für die auf Seiten des Hauptunternehmers anfallende Vertragsstrafenverpflichtung einzustehen habe.
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Der Bauprofessor erklärt:

Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?

Video: Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?
Der Auftragnehmer gerät mit seinem Bauwerk in Verzug. Er muss dem Auftraggeber die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Obwohl aus seiner Sicht die Vorgewerke die Bauausführung behinderten. Wie er der Strafe doch entgeht, zeigt Juristin Jennifer Simon.

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