Buchhaltung / Rechnungswesen

Beschleunigungskosten

Beschleunigungskosten sind im Zusammenhang mit der Bauzeit-Kosten-Optimierung zu betrachten. Soll eine vorgegebene Bauzeit für einen bestimmten Vorgang oder für die Baumaßnahme verkürzt werden, dann treten auf die Zeiteinheit bezogene Kostenänderungen ein. Dabei kann es sich beispielsweise handeln um:
  • Mehrkosten aus kurzfristiger Materialbeschaffung,
  • Mehrkosten aus zusätzlichem Baumaschineneinsatz,
  • Überstundenzuschläge, Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit u. a.
Beschleunigungskosten sollten in Verbindung mit einem zusätzlichen Nutzen beim Auftraggeber aus der Bauzeitverkürzung betrachtet werden. Der Auftraggeber kann das errichtete Bauwerk bzw. die früher als geplant abgeschlossene Baumaßnahme zeitiger nutzen. Darüber ist eine Verständigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig, und zwar als eine zusätzliche Vergütung bzw. Nutzenteilung bei Bauzeitverkürzung zwischen den Vertragspartnern.
Im Verkehrsbau kann beispielsweise für Bauarbeiten auf hochbelasteten Straßenabschnitten eine Beschleunigungsvergütung im Straßenbau unter speziellen Voraussetzungen mit Bezug auf die Tz. 18 und 19 in den "Besonderen Vertragsbedingungen (Ausgabe 2018)" im Teil 3 (Abschnitt 1.3) im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB vereinbart werden.
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