Bauvertrag / Werkvertrag

Hauptunternehmer (HU)

Ein Hauptunternehmer ist ein Unternehmen, das die Verantwortung für die vollständige Ausführung von Bauleistungen in einem Bauprojekt übernimmt.

Was ist ein Hauptunternehmer?

Erteilt der Bauherr einem Bauunternehmen die Ausführung von Rohbauleistungen, wird traditionell vom Bauunternehmen als Hauptunternehmer gesprochen. Die Ausführung von Bauleistungen erfolgt also von einem Bauunternehmen in der Position als Hauptunternehmer.
Der Hauptunternehmer koordiniert die Bauausführung der beteiligten Firmen technisch, wirtschaftlich und zeitlich.
Der Hauptunternehmer koordiniert die Bauausführung der beteiligten Firmen technisch, wirtschaftlich und zeitlich. Bild: © f:data GmbH

Aufgaben des Hauptunternehmers

Aufgabe des Hauptunternehmers ist u. a. die
  • technische,
  • wirtschaftliche und
  • zeitliche
Koordination der vertraglichen Bauleistungen aller an der Bauausführung Beteiligten.
Der Hauptunternehmer ist zugleich auch haftender und gewährleistender Vertragspartner, einschließlich für die Nachunternehmerleistungen.

Vertragliche Beziehungen mit Hauptunternehmern

Die Hauptleistungen führt der Hauptunternehmer (HU) mit eigenen Arbeitskräften aus. Er wird ggf. Teilleistungen wie spezielle Tiefbau- und Dachdeckerarbeiten, die er wegen ihres Umfangs und ihrer Beschaffenheit nicht selbst ausführen kann, weiter vergeben an Nachunternehmer (NU).
Alle Vertragspartner werden jeweils durch Bauverträge miteinander verbunden, wobei ein VOB-Vertrag oder ein Werkvertrag nach BGB zugrunde liegen kann.
Vertragliche Beziehungen mit Hauptunternehmern.
Vertragliche Beziehungen mit Hauptunternehmern. Bild: © f:data GmbH
Die Bauleistungen für die Ausführung der Ausbaugewerke (z. B. Fliesen-, Maler- und Elektroarbeiten) koordiniert der Bauherr meistens selbst bzw. durch einen Beauftragten. Ebenfalls liegt die Projektvorbereitung bzw. Bauplanung in der Regel in Verantwortung des Bauherrn und ist von der Ausführung getrennt.

Hauptunternehmer versus Generalunternehmer

Dem Generalunternehmer wird in der Regel die Erstellung eines gesamten Bauwerks als „schlüsselfertig“ – wie auch im Schlüsselfertigbau (SF-Bau) – übertragen.
Im Gegensatz dazu übernimmt der Hauptunternehmer nur die Verantwortung für die Ausführung von Bauleistungen in einem Bauprojekt. Die Planung übernimmt er beispielsweise nicht.

Vertragliche Bindung mit Nachunternehmern

Für die vertragliche Bindung der Bauleistungen zwischen dem Hauptunternehmer und einbezogenen Nachunternehmern können die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) herausgegebenen Muster-Vertragsformulare mit der Aktualisierung zum Stand 2024 (vorher Stand 2022) herangezogen werden:
Verwiesen sei auch auf die Erläuterungen unter Verträge mit Nachunternehmern.
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