Vertragsstrafenberechnung Die Berechnung und Rechnungslegung zu einer Vertragsstrafe setzt voraus, dass sie wirksam zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Dabei ist die eindeutige Festlegung des Bezugspunktes für die Berechnung Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer ) b...
Vertragsstrafe In der Baupraxis ist die wichtigste Ursache für eine Vertragsstrafe meistens die nicht rechtzeitige Ausführung als Erfüllung der Bauleistung , d. h. ein Bauleistungsverzug. Die Anwendung der Vertragsstrafe setzt jedoch eine ausdrückliche Vereinbarung...
Vertragsstrafe bei Vertragskündigung Zur Ausführung von Bauleistungen können die Vertragspartner eine Vertragsstrafenvereinbarung treffen. Bei öffentlichen Bauaufträgen nach nationalen Ausschreibungen soll dies mit Bezug auf § 9a im Abschnitt 1 der VOB/A (analog nach § 9a EU und § 9a VS...
VOB kein „Rundum-Sorglos-Paket“: Vorsicht bei der Vertragsgestaltung! Die VOB Teil B ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“, sondern setzt viele vertragliche Regelungen lediglich voraus. Vertragsstrafen, Sicherheiten und Skonto müssen ausdrücklich vereinbart werden, da die VOB Teil B nur deren Ausgestaltung im Detail regelt. ... 30.04.2026