Buchhaltung / Rechnungswesen

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden sie unter den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Sie fallen speziell für Verwaltungsaufgaben im Unternehmen in dafür eingerichteten Kostenstellen an, so u.a. in der Geschäftsleitung, Einkauf, Rechtsabteilung, Rechenzentrum. Es handelt sich dabei vorrangig um folgende Kostenpositionen:
  • Kosten der Verwaltung für Gehälter der Angestellten einschließlich von Gehaltszusatz- und Gehaltsnebenkosten,
  • Kosten für die Büroausstattung, Soft- und Hardware der betrieblichen Datenverarbeitung,
  • Mieten, Pachten für angemietete Einrichtungen, Leasinggebühren für Geräte wie Kopiergeräte,
  • Kosten für Betriebsstoffe wie Energie, Wasser,Heizöl u. a.,
  • Kosten für Reinigungsleistungen der Büros,
  • Kosten für Büromaterial, Zeitschriften, Porto, Kommunikation einschließlich für Telefon u. a.,
  • Kosten für Versicherungen, insbesondere Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung,
  • Kosten für Betriebs- und Unternehmensberatung, Steuerberatung, Rechtskosten u. a.,
  • Reisekosten und Spesen der Angestellten, Kosten für fremde Betriebsmittel,
  • sonstige allgemeine Geschäftskosten, z. B. Kosten für Werbung und Repräsentation, Geschenkartikel u. a.
Die Verwaltungskosten können den Bauleistungen nicht direkt zugerechnet werden, sondern nur indirekt über vorher bestimmte Zuschlagssätze bzw. Umlagen im Rahmen der Verrechnung der AGK.
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