Buchhaltung / Rechnungswesen

Bewertung von Gebäuden im Anlagevermögen

Die Anlagegüter und folglich auch Gebäude sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zu bewerten und in der Objektbuchhaltung zu aktivieren.
Zu den Anschaffungskosten bei Gebäuden gehören die in der Beispiel-Berechnung angeführten Aussagen und Positionen.

Beispiel-Rechnung: Anschaffungskosten bei Gebäuden

Kaufpreis
davon entfallen auf
- Grund und Boden: 200.000 €
- Gebäude: 900.000 €
1.100.000 €
zzgl. Anschaffungsnebenkosten, wie z.B.
Maklerprovision+30.000 €
Grunderwerbsteuer+42.000 €
Notar, Gericht, Genehmigungen+12.000 €
Vermessungen, Bodenuntersuchungen+16.000 €
zu aktivieren1.200.000 €
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung:
abzüglich Grund und Boden (Grundstück)
-200.000 €
Abschreibungsbasis1.000.000 €
Zu den Anschaffungskosten rechnen weiterhin:
  • Nachträgliche Anschaffungskosten, z. B.
    • Kosten für Erschließung des Grundstücks (Straße, Be- und Entwässerung, die nicht zum Gebäude gehören)
    • ggf. Entschädigungen früherer Pächter
  • Anschaffungskostenminderungen, darunter sind zu verstehen
    • Rabatte und Skonti, die gewährt werden
    • Preisnachlässe
    • ggf. Zuschüsse, wenn sie im Jahr der Zahlung nicht ergebniswirksam ausgewiesen werden
Zu den zu aktivierenden allgemeinen Bauvorbereitungen gehören:
  • Leistungen von Planungs- und Architekturbüros
  • anfallende Gebühren und Verwaltungskosten
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