Lohn / Tarif / Rente

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist das Bauunternehmen dazu verpflichtet, Gefahren abzuwenden und mit Maßnahmen Gefahren für Dritte zu vermeiden. Dafür schließt das Unternehmen eine Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung ab. Sie leistet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten entstanden sind, also nicht für Eigenschäden.
Die Kosten für die Haftpflichtversicherung fallen lohnbezogen an und zählen folglich zu den lohnbezogenen Sozialkosten. Sie werden in den Lohnzusatzkosten berücksichtigt und über den Kalkulationslohn in den Baupreis einbezogen.
In den Berechnungsschemata für die Bestimmung der Zuschlagsätze für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten wird die Haftpflichtversicherung unter Position 2.3.1 angeführt. Im Muster des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. wurde in den Vorjahren bis 2015 ein angenommener Mittelwert von 1,5 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme angesetzt. In den Berechnungen für 2016 wird die Haftpflichtversicherung nicht mehr unter den "lohnbezogenen Kosten" berücksichtigt. In den Bauunternehmen werden die dafür anfallenden Kosten fast ausnahmslos innerhalb der Leistungs- und Verwaltungskosten im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens erfasst und ausgewiesen. Eine Berücksichtigung in der Angebotskalkulation kann mit dem vorberechneten Zuschlag für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) bzw. in der Umlage für AGK erfolgen.
Der Ansatz wird betrieblich unterschiedlich sein und kann auch in den Berechnungen betriebsindividuell eingestellt werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Haftpflichtversicherung"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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