Buchhaltung / Rechnungswesen

Werkstatt-Abrechnung

Werkstätten gelten in einem Bauunternehmen in der Regel als Hilfsbetriebe bzw. in der Abrechnung als Hilfskostenstellen, anzutreffen vorrangig in Unternehmen der Leistungssparten, Tiefbau, Verkehrsbau, Ingenieurbau. Auf ihnen werden sämtliche anfallenden Kosten wie Löhne, Stoffe, Ersatzteile u. a. erfasst und den produktiven Stunden in der Werkstatt gegenübergestellt. Daraus leitet sich ein Reparaturstundensatz ab, der für die Verrechnung auf die empfangende Abteilung bzw. Kostenstelle dient. Zur Vereinfachung könnte auch eine direkte Zuordnung der Lohnstunden und Stoffe der Werkstatt zu den Baustellen, für die das Werkstattpersonal tätig wurde, erfolgen.
Beispiel:
Hilfskostenstelle Werkstatt
jährliche Gesamtkosten (Soll) einschließlich Lohn- und Stoffkosten=116.800 €
jährliche Reparaturstunden=2.920 Stunden
Verrechnungssatz = 116.800 € / 2.920 Stunden = 40,00 €/h
Derartige Verrechnungssätze werden mindestens für ein Jahr als gültige Sätze festgelegt und nur von Zeit zu Zeit kontrolliert. Ist der Verrechnungssatz ermittelt, dann sollte in einem zweiten Schritt die Verrechnung für die empfangenden Baustellen erfolgen:

zu belastende Kosten = empfangene Leistungsmenge x Verrechnungssatz
Hat im angegebenen Beispiel die Werkstatt 100 Reparaturstunden für die Baustelle A erbracht, so ergibt sich daraus die Verrechnung als Belastung von
100 Stunden x 40,00 €/h = 4.000 € im Berichtsmonat
Grundsätzlich soll die verrechnete Leistung der Werkstätten die angefallenen Kosten decken. Sie müssen keinen Gewinn oder Verlust erbringen. Ein Gewinn würde bedeuten, dass letztlich den empfangenden Baustellen z. B. zu hohe Kosten zugeordnet werden und das Ergebnis der Baustelle geschmälert würde. Wird auf einer Hilfskostenstelle längere Zeit ein Gewinn oder Verlust ausgewiesen, müsste der innerbetriebliche Verrechnungssatz für diese Hilfsleistung verändert werden. Letzten Endes haben stets die Baustellen als die primären Kostenverursacher die innerbetrieblich erbrachten Leistungen zu übernehmen, denn die werden für die Baustellen erbracht. Der Erlös für die Bauleistungen wird auf der Baustelle erzielt, entsprechend auch das Ergebnis für das Bauunternehmen.
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