Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Deckung des Wohnungsbedarfs beitragen. Erforderlich dafür sind
  • die Errichtung bzw. Schaffung von Wohnungen, d. h. der Wohnungsbau,
  • die Nutzung des Wohnraums sowie
  • die Erhaltung sowie Modernisierung des Wohnungsbestands.
Der Wohnungsbau wird entweder öffentlich gefördert oder frei finanziert. Es gibt keinen staatlichen Wohnungsbau. Die öffentliche Förderung hat eine Mietpreisbindung sowie Belegungsbindung für die Wohnungen zur Folge. Diesen Bindungen unterliegen nicht die frei finanzierten Wohnungen.
Gegenüber dem Neubau von Wohnungen erhalten die Erhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestands und folglich die Bauleistungen im Bestand zunehmende Bedeutung. Bei vorliegendem Leerstand, besonders in Plattenbaugebieten in Ostdeutschland, erfolgen aber auch Abbrucharbeiten bzw. ein Rückbau, meistens gefördert durch Förderprogramme des Bundes und der Länder. Maßgebend sind dafür Entscheidungen zur Stadtentwicklung und Wohnungsbestandspolitik.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Wohnungswirtschaft"

Auszug im Originaltext aus DIN 77800 (2024-12)
8.1 BarrierefreiheitDie in den Gebäuden befindlichen und der gemeinschaftlichen Nutzung gewidmeten Flächen und die Wohnungen müssen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung die aktuellen Normen für Barrierefreiheit erfüllen. Diese Anforderung gilt auch fu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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