Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Zuschlagskriterien für Produktangaben

Neben Kriterien - bis vor VOB/A-2016 als Wertungskriterien und nunmehr als Zuschlagskriterien bezeichnet - für die Bewertung von Angeboten bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen insgesamt können auch Produktangaben in Teilleistungen (Positionen) in Betracht kommen und von den Bietern verlangt werden. Im Vergabe- und Vertragshandbuch VHB-Bund ( Ausgabe 2017) werden unter Tz. 3.1 zu den Hinweisen im Formblatt 227 als Kriterien angeführt:
  • Technischer Wert,
  • Folgekosten,
  • Energieeffizienz,
  • Gestaltung.
Oftmals ist für die Produktangaben nur die Angabe des Kriteriums "Technischer Wert" ausreichend. Bei der Festlegung eines Wichtungsanteils als Prozentsatz für den Technischen Wert ist nur der geschätzte Anteil der für die Angebotsauswertung maßgebenden Positionen im Verhältnis zu den Positionen mit Produktangaben zu berücksichtigen. Sollten bei einer gewerkebezogenen Ausschreibung vom Bieter weitere Angaben zum angebotenen Produkt wie zu Lebenszykluskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Versorgung mit Ersatzteilen, Kundendienst und technische Hilfe bei Gebäudeausrüstung und/oder zur Gestaltung verlangt werden, bliebe zu prüfen, dafür ggf. eigene Kriterien vorzusehen. Sollten die geforderten Angaben etwa zu den laufenden Aufwendungen nur von untergeordneter Bedeutung sein, können sie auch zu einem Kriterium wie z. B. Technischer Wert zusammengefasst werden.
Angaben zu Folgekosten werden oft für die Technische Gebäudeausrüstung verlangt, jedoch meistens nur dann, wenn vom Bieter unabhängig vor den in Teilleistungen geforderten Produktangaben noch weitere Aussagen wie z. B. zu Betriebskosten, Kundendienst u. a. von Interesse sind. Sie sollten ggf. auch gesondert gewichtet werden.
Sofern als Bestandteil der Bauleistungen auch Energie verbrauchende Waren, technische Geräte u. a. in wesentlichem Umfang auftreten, dann ist das Wertungskriterium "Energieeffizienz" zu berücksichtigen. Das ist meistens dann der Fall, wenn über die in der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen zur Energieeffizienz hinaus nicht nur geringfügige Unterschiede im Energieverbrauch (mehr als 10 % zur Mindestanforderung) zu erwarten sind. Bei der Gewichtung des Kriteriums ist das zu erwartende Energieeinsparpotential angemessen zu werten.
Zum Kriterium "Gestaltung" ist die Verknüpfung zu den mit einem Angebot verbundenen Planungsleistungen bei einer funktionalen Beschreibung der Baumaßnahme zu sehen, wofür neben der Gestaltung auch die Kriterien Konstruktion und Folgekosten wichtig sein können. Ggf. sind sogar Betrachtungen zur Lebensdauer des Bauwerks, Lebenszykluskosten u. a. von Interesse und zu untersuchen, wofür es dann zweckmäßig wäre, Unterkriterien festzulegen und in die Gewichtung einzubeziehen.
Werden keine Angaben vom Bieter verlangt, dann können auch Festlegungen im Rahmen einer Vorbemerkung oder einer Teilleistung keine Berücksichtigung in einem Zuschlagskriterium finden. In solchen Fällen bliebe ggf. zu prüfen, ob Nebenangebote zugelassen werden können.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Zuschlagskriterien für Produktangaben"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§§ 7 bis 7c und 8a).(2) 1. Das Anschreiben...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
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