Buchhaltung / Rechnungswesen

Lebenszykluskosten

Die Lebenszykluskosten umfassen im Allgemeinen alle Ausgaben, die im Lebenszyklus einer Immobilie anfallen bzw. notwendig sind und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung.
Der Lebenszyklus beginnt mit dem Erwerb des Grundstücks, woran sich die Bauplanung und danach die Bauausführung anschließen. Während der Betreibung ist die Immobilie jederzeit im geforderten Zustand zu halten, ggf. zu modernisieren. Der Lebenszyklus endet mit den Abbrucharbeiten bzw. dem Rückbau.
Welche Kosten im Einzelnen den Lebenszykluskosten in der Immobilienwirtschaft für ein Bauobjekt zugeordnet werden können, wurde in der aktuellen Version der Richtlinie „GEFMA 220 – Lebenszykluskostenberechnung im FM“ (Herausgeber: GEFMA - German Facility Management Association e. V. Bonn) veröffentlicht. Sie liefert zugleich Anregungen für Berechnungsmethoden mit Berechnungsbeispielen.
Zu den unmittelbaren Lebenszykluskosten eines Bauobjekts zählen:
  • die Kosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen,
  • die Nutzungskosten,
  • die Projektkosten sowie
  • die Leerstandskosten.
Bei EU-weiten Ausschreibungen und Vergaben können ableitend aus § 59 der Vergabeverordnung (VgV) und mit Bezug auf § 16 d EU im Abschnitt 2 der VOB Teil A spezifische Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen oder in der Auftragsbekanntmachung festgelegt und vorgegeben werden, die mit irgendeinem Lebenszyklusstadium in Verbindung stehen oder sich auf diesen beziehen. Zugleich ist hierzu angegeben, welche Kosten in die Lebenszykluskostenrechnung einzubeziehen sind, so nach § 16 d EU Abs. 5:
  • die vom öffentlichen Auftraggeber oder anderen Nutzern zu tragenden Kosten, insbesondere Anschaffungskosten, Nutzungskosten, Wartungskosten sowie am Ende der Nutzungsdauer anfallende Kosten wie z. B. Entsorgungs- und Recyclingkosten,
  • Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, beispielsweise Kosten der Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen.
Sofern der öffentliche Auftraggeber den Ansatz zu den Lebenszykluskosten bewerten möchte, hat er dazu in den Ausschreibungunterlagen die vom Unternehmer bereitzustellenden Daten und die Methoden zur Ermittlung der Lebenszykluskosten zu benennen. Die Bewertungsmethode muss für alle Parteien zugänglich sein und gewährleisten, dass die gefordeten Daten sich auch von den Unternehmen mit einem vertretbaren Aufwand bereitstellen lassen.
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