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Sicherheitsleistung nach BGB- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Sicherheitsleistung nach BGB
Baurecht / BGB
Die Sicherheitsleistung nach BGB ist ein Instrument, das finanzielle Risiken sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers während der Baumaßnahme minimiert. Sie kann durch Gesetz, Abrede oder Vereinbarung festgelegt werden....
Abschlagszahlung nach BGB- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Abschlagszahlung nach BGB
Baurecht / BGB
Die Abschlagszahlung berechtigt den Auftragnehmer, während der Bauausführung Teilzahlungen für bereits ausgeführte Leistungen zu verlangen....
Selbstvornahme (nach BGB)- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Selbstvornahme (nach BGB)
Baurecht / BGB
Beseitigt ein Besteller den Mangel einer ausgeführten Leistung selbst oder überlässt das einem Dritten, spricht man von einer Selbstvornahme....
Bauvertrag nach BGB- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Bauvertrag nach BGB
Baurecht / BGB
Für den Abschluss von BGB-Bauverträgen ab 1. Januar 2018 gelten die neuen eigenständigen Regelungen als Bauvertragsrecht innerhalb des Werkvertragsrechts, zusammengefasst in § 650a bis § 650h BGB. Zunächst wird im § 650 Abs. 1 BGB erstmals der ...
Schlusszahlung nach BGB- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Schlusszahlung nach BGB
Bauabrechnung
Die Schlusszahlung nach BGB ist die abschließende Vergütung für erbrachte Bauleistungen – abzüglich bereits geleisteter Abschläge. Ihre Fälligkeit und Form sind gesetzlich geregelt und regelmäßig zu prüfen....
Schriftformerfordernis bei BGB- Bauverträgen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Schriftformerfordernis bei BGB- Bauverträgen
Baurecht / BGB
Die Schriftform nach § 126 BGB - zu unterscheiden von der Textform nach § 126b BGB - wird in verschiedenen Regelungen und Gesetzen vorgeschrieben. In Verbindung mit Bauverträgen gemäß Werks- und Bauvertragsrecht nach BGB ab 2018 sind folgende Vorgabe...
Textform zu BGB-Bauverträgen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Textform zu BGB-Bauverträgen
Baurecht / BGB
Die Textform nach § 126b BGB - zu unterscheiden von der Schriftform nach § 126 BGB - wird in verschiedenen Regelungen und Gesetzen vorgeschrieben. In Verbindung mit Bauverträgen nach dem Werks- und Bauvertragsrecht nach BGB ab 2018 sind folgende Vorg...
Abnahmeverweigerung bei BGB-Bauverträgen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Abnahmeverweigerung bei BGB-Bauverträgen
Baurecht / BGB
Die Regelungen zur Abnahme eines hergestellten Werks wurden mit dem reformierten Werk- und Bauvertragsrechts im BGB ab 2018 im § 640 BGB aktualisiert. Zunächst wird bestimmt, dass ein Besteller als Auftraggeber die Abnahme "wegen unwesentlicher Mänge...
Zustandsfeststellung bei BGB-Verträgen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Zustandsfeststellung bei BGB-Verträgen
Bauprozess/Bauablauf
Mit dem Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wurde die Abnahme bei BGB-Bauverträgen in § 640 Abs. 1 BGB präzisiert und ergänzt um Regelungen, wenn der Besteller als Auftraggeber eine Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert. Dann hat der Best...
Abnahme bei BGB-Bauverträgen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Abnahme bei BGB-Bauverträgen
Baurecht / BGB
Die Vorschriften zur Abnahme eines Werkes bzw. von Bauleistungen wurden mit dem Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 präzisiert. Wie bisher ist der Auftraggeber (Besteller oder Verbraucher) nach § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet, "das vertragsgemäß ...
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