REB

REB

REB ist die Abkürzung für die "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung". Sie enthalten eindeutige Bestimmungen für geometrische und typische Berechnungsaufgaben für die Mengenberechnungen über die ausgeführten Bauleistungen, und zwar mit vorwiegender Anwendung für den Straßenbau. Sollen sie für das Aufmaß maßgebend sein, müssen sie zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.

Auf Grundlage der REB ist auch die Prüfung der Mengenberechnung durch den Auftraggeber einfacher.

Begriffs-Erläuterungen zu REB

Zur Vereinheitlichung der Verfahren für die elektronische Mengenermittlung und der Rationalisierung aller Berechnungen wurden Verfahrensbeschreibungen (VB) entwickelt, die eindeutige und einheitliche ...
Die Orientierung, den Fortgang der Bauleistungen möglichst gemeinsam festzustellen, richtet sich vor allem an den Auftraggeber. Sie hat ihren Sinn darin, dass etwaige Zweifelsfragen aufgedeckt und na ...
Als Ist-Mengen gelten die tatsächlich ausgeführten Leistungsmengen. Die Ist-Mengen werden für die Endabrechnung bzw. Rechnungslegung ( Abschlagsrechnungen Schlussrechnung ) benötigt. Grundlage dafür ...
Die Mengenermittlung (bzw. synonym auch als Massenermittlung bezeichnet) hat das Ziel, die Mengen entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) zusammenzustellen. Das kann zeitlich au ...

Verwandte Suchbegriffe zu REB


 
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