Bauvertrag / Werkvertrag

Auftragnehmer (AN)

Auftragnehmer ist ein Unternehmer, der als Bieter den Zuschlag (Auftrag) zur Ausführung der geforderten Bauleistung erhalten hat. Hierbei spricht die VOB auch bereits von einem tatsächlich erfolgten, späteren Vertragsabschluss vom Auftragnehmer.
Nimmt der Auftragnehmer einen Bauauftrag an, dann ist er zur mängelfreien Ausführung verpflichtet. Bereits im Bauvertrag wird meistens bereits jene Person benannt, die den Auftragnehmer als Leiter der Bauausführung vertritt. In der Regel ist das der zuständige Bauleiter im Bauunternehmen.
Erfolgte im Vertrag hierzu keine Bestimmung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den bestellten Vertreter des Auftragnehmers mit Bezug auf VOB, Teil B § 4 Abs. 1, Nr. 3 mitzuteilen. Wird dies versäumt, sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mitteilung auffordern.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Auftragnehmer (AN)"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei der Ausführung von Drän- und Versickerarbeiten gelten.Diese Norm gilt für Dränung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-04
Diese Norm enthält Empfehlungen und Leitlinien für die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle von Erdarbeiten im üblichen Hoch- und Tiefbau. Sie gibt Hinweise zu den Verfahren, die anzuwenden sind, damit Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:3.2.1 Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
Bohrrohre, Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge sind zu ziehen. Lassen sie sich nicht ziehen, so hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die erforderlichen Leistungen und der Ersatz der im Bohrloch ganz oder teilweise verbleibe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18303 (2016-09)
3.3.1 Soll der Verbau vorgehalten werden, verbleiben die vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Bauteile in dessen Eigentum.3.3.2 Schäden am Verbau sind während der Vorhaltezeit vom Auftragnehmer zu beheben. Die Leistungen für zu treffende Maßnahmen sind g...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18324 (2019-09)
Die Leitungen sind unmittelbar nach der Fertigstellung des Bohrlochs unter Einhaltung der zulässigen Zugkräfte und Biegeradien einzuziehen. Falls erforderlich, sind Leitungen vor und/oder während des Einzugs zu ballastieren. Lassen sie sich nicht zie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18311 (2019-09)
3.2.1 Von den vereinbarten Abtragsquerschnitten, Baggerschnitten und Baggertoleranzen darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgewichen werden.3.2.2 Sind Abtragsquerschnitte und Abtragslängsschnitte nicht vereinbart, so bleibt die Wahl der Maße in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2019-09)
Historische Änderungen:Bohrrohre, Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge sind nach Erreichen des Bohrzwecks zu ziehen. Lassen sie sich nicht ziehen, so hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die erforderlichen Leistungen und der...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
3.1.1 Die Wahl des Bauablaufs, der einzusetzenden Geräte sowie der zu verwendenden Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis und deren Beseitigung sind Sache des Auftragnehmers. Die Bohrung ist so durchzuführen, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, 3.5.1 und 3.5.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Feststel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nac...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
3.2.1 Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren.3.2.2 Sc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Produktdokumentation und Deklaration nach BNB Steckbrief 1.1.6, V2015 von SVHC und Bioziden für alle Materialien und Hilfsstoffe der folgenden Bauproduktgruppen entsprechend Qualitätsniveau QN 1. Mindestens nachfolgend aufgeführte Dokumente und Dekl...
Abrechnungseinheit:

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